Handelsrecht

Handelsrecht

Allein mit den traditionellen Bräuchen und Regelungen der Kaufleute ist es heute nicht mehr getan:

Gleich ob Geschäfte mit Unternehmern (B2B) oder Verbrauchern (B2C) gemacht werden, sind eine Vielzahl von Rechtsvorgaben zu berücksichtigen. Diese sind nicht nur in verschiedenen Gesetzen geregelt, sondern zu einem wesentlichen Teil auch allein in der Rechtsprechung der Gerichte entwickelt worden. Das Handelsrecht weist zudem Bezüge zu vielen anderen Rechtsgebieten auf, allen voran dem Schuldrecht im BGB, dem Gesellschaftsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Insolvenzrecht.

Dabei kann Gegenstand der Beratung und Vertretung in Verhandlungen oder vor Gericht unter anderem sein:

  • Entwurf, Überarbeitung und Verhandlung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Vertretung gegenüber Endabnehmern und Lieferanten oder Herstellern in der Verwertungskette
  • Vertriebsrecht
  • Einräumung und Verwertung von Kreditsicherheiten
    • Bürgschaft, Garantieerklärung & Patronatserklärung
    • Grundpfandrechte (Hypothek & Grundschuld)
    • Sicherungseigentum & Eigentumsvorbehalt
  • Arbeitsrecht
    • Kündigungsschutzrecht
    • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
    • Betriebsübergang