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	<title>Kommentare fuer RA Sascha Kremer</title>
	<link>http://www.kremer-legal.com</link>
	<description>Rechtsprechung und Anmerkungen zu IT/IP</description>
	<pubDate>Fri, 12 Mar 2010 17:25:06 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Kochbuch-KlÃ¤ger: Kein Anspruch auf Anwaltskostenerstattung von 728/2010: Grundwissen: Berliner SpeckgÃ¼rtel? Was ist denn das? Einfache Klarstellung&#8230; &#124; gesichtspunkte.de &#8211; Hier bloggt der Verwalter&#8230;</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2007/12/03/kochbuch-klager-kein-anspruch-auf-anwaltskostenerstattung/#comment-21502</link>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 17:27:46 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2007/12/03/kochbuch-klager-kein-anspruch-auf-anwaltskostenerstattung/#comment-21502</guid>
					<description>[...] Rechtsanwalt Sascha Kremer: Kochbuch-KlÃ¤ger: Kein Anspruch auf Anwaltskosten [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Rechtsanwalt Sascha Kremer: Kochbuch-KlÃ¤ger: Kein Anspruch auf Anwaltskosten [&#8230;]
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu FG Rheinland-Pfalz: Telefonrechnung kein Beweis fÃ¼r Faxzugang von Betrugssystem ? Bewerbungskostenerstattung - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum)</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2006/09/28/fg-rheinland-pfalz-telefonrechnung-kein-beweis-fur-faxzugang/#comment-19216</link>
		<pubDate>Tue, 29 Dec 2009 08:44:27 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2006/09/28/fg-rheinland-pfalz-telefonrechnung-kein-beweis-fur-faxzugang/#comment-19216</guid>
					<description>[...] Ich habe auch noch nie eine Lesebestätigung bekommen. Nach meiner Erfahrung sollte man daher, um einen wirklichen Beleg zu haben, ein Fax zusätzlich senden - der QUALIFIZIERTE Sendebericht (d.h. die erste Seite des Schreibens wird verkleinert auf dem Sendebericht aufgezeigt) dient bei späteren eventuellen Auseinandersetzungen um die Frage des Empfanges als sicherer gerichtlicher Beweis. Allerdings ist es wirklich nur der qualifizierte Sendebericht, daher stellt Eure Faxe entsprechend ein. Ein Sendebericht mit dem Vermerk &#34;Sendestatus o.k.&#34; oder &#34;1 Seite gesendet&#34; reicht definitiv nicht!!! Auch eine detaillierte Telefonrechnung gibt über den Empfang eines Faxes bei der Gegenseite keinen Aufschluss:  RA Sascha Kremer / FG Rheinland-Pfalz: Telefonrechnung kein Beweis für Faxzugang     __________________ Die Macht besteht darin, Schmerz und Demütigungen zufügen zu können. Macht heißt, einen menschlichen Geist in Stücke zu reißen und ihn nach eigenem Gutdünken wieder in neuer Form zusammenzusetzen.  (George Orwell, &#34;1984&#34;) [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Ich habe auch noch nie eine Lesebestätigung bekommen. Nach meiner Erfahrung sollte man daher, um einen wirklichen Beleg zu haben, ein Fax zusätzlich senden - der QUALIFIZIERTE Sendebericht (d.h. die erste Seite des Schreibens wird verkleinert auf dem Sendebericht aufgezeigt) dient bei späteren eventuellen Auseinandersetzungen um die Frage des Empfanges als sicherer gerichtlicher Beweis. Allerdings ist es wirklich nur der qualifizierte Sendebericht, daher stellt Eure Faxe entsprechend ein. Ein Sendebericht mit dem Vermerk &quot;Sendestatus o.k.&quot; oder &quot;1 Seite gesendet&quot; reicht definitiv nicht!!! Auch eine detaillierte Telefonrechnung gibt über den Empfang eines Faxes bei der Gegenseite keinen Aufschluss:  RA Sascha Kremer / FG Rheinland-Pfalz: Telefonrechnung kein Beweis für Faxzugang     __________________ Die Macht besteht darin, Schmerz und Demütigungen zufügen zu können. Macht heißt, einen menschlichen Geist in Stücke zu reißen und ihn nach eigenem Gutdünken wieder in neuer Form zusammenzusetzen.  (George Orwell, &quot;1984&quot;) [&#8230;]
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Kochbuch-KlÃ¤ger: Kein Anspruch auf Anwaltskostenerstattung von Projekt 2: Kopierkatze &#171; time for sheep(s)</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2007/12/03/kochbuch-klager-kein-anspruch-auf-anwaltskostenerstattung/#comment-17928</link>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 23:43:08 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2007/12/03/kochbuch-klager-kein-anspruch-auf-anwaltskostenerstattung/#comment-17928</guid>
					<description>[...] Dieser Eintrag von Daronn hat mir einen DenkanstoÃŸ gegeben. Vertiefende Literatur dazu dÃ¼rfte Sascha Kremers Zusammenfassung sein. Nicht erst seit gestern, doch schon eine ganze Weile, sind AbmahnanwÃ¤lte unterwegs, die so manches mal den &#8220;unschuldigen&#8221; Homepage-/Blog-/Forenbesitzer mit durchaus nicht gÃ¼nstigen Abmahnungen beglÃ¼cken. Dass Copyright existiert, sollte durchaus jedem klar sein, doch den meisten wird es leider erst wirklich bewusst, wenn sie konkret selbst betroffen sind. Denn trotz unzÃ¤hligen Warnungen, BlogeintrÃ¤gen und Homepages wird munter weiter im Internet drauf los kopiert, und das nicht nur von JÃ¼ngeren.Ich nahm diese beiden BlogeintrÃ¤ge zum Anlass, meinen eigenen Blog nochmals genauer zu betrachten. Und siehe da, auch bei mir ist nicht alles sauber, was sauber scheint. So illustriere ich meine TraumtagebucheintrÃ¤ge mit Bildern, die ich bei Deviantart.com finde, habe dabei aber eben auch Bilder verwendet, die nicht unter der Creative Commons License verÃ¶ffentlicht wurden. Auch enthalten Ã¤ltere BlogeintrÃ¤ge durchaus Bilder und Logos, deren Rechte nicht bei mir liegen.Daher rufe ich nun Projekt nummero 2 ins Leben (Projekt 1 handelt vom bekannter machen meines Blogs, Projekt 2 nun um das Austreiben der Kopierkatze). Ich werde sÃ¤mtliche Bilder, deren Rechte nicht bei mir liegen oder unter der Creative Commons verÃ¶ffentlicht wurden, entfernen und durch neue und eigene Bilder ersetzen. Ãœber den Status des Projektes wird hin und wieder ein kleiner Blogeintrag erscheinen.Die Thumbnails (kleinen Screenshots der Webseiten) werde ich eingebunden lassen, da mir nicht bekannt ist, dass diese irgendwelche Rechte verletzen wÃ¼rden. Wenn jemand da Anderweitiges gehÃ¶rt hat, bitte ich darum, mir dies kurz mitzuteilen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Dieser Eintrag von Daronn hat mir einen DenkanstoÃŸ gegeben. Vertiefende Literatur dazu dÃ¼rfte Sascha Kremers Zusammenfassung sein. Nicht erst seit gestern, doch schon eine ganze Weile, sind AbmahnanwÃ¤lte unterwegs, die so manches mal den &#8220;unschuldigen&#8221; Homepage-/Blog-/Forenbesitzer mit durchaus nicht gÃ¼nstigen Abmahnungen beglÃ¼cken. Dass Copyright existiert, sollte durchaus jedem klar sein, doch den meisten wird es leider erst wirklich bewusst, wenn sie konkret selbst betroffen sind. Denn trotz unzÃ¤hligen Warnungen, BlogeintrÃ¤gen und Homepages wird munter weiter im Internet drauf los kopiert, und das nicht nur von JÃ¼ngeren.Ich nahm diese beiden BlogeintrÃ¤ge zum Anlass, meinen eigenen Blog nochmals genauer zu betrachten. Und siehe da, auch bei mir ist nicht alles sauber, was sauber scheint. So illustriere ich meine TraumtagebucheintrÃ¤ge mit Bildern, die ich bei Deviantart.com finde, habe dabei aber eben auch Bilder verwendet, die nicht unter der Creative Commons License verÃ¶ffentlicht wurden. Auch enthalten Ã¤ltere BlogeintrÃ¤ge durchaus Bilder und Logos, deren Rechte nicht bei mir liegen.Daher rufe ich nun Projekt nummero 2 ins Leben (Projekt 1 handelt vom bekannter machen meines Blogs, Projekt 2 nun um das Austreiben der Kopierkatze). Ich werde sÃ¤mtliche Bilder, deren Rechte nicht bei mir liegen oder unter der Creative Commons verÃ¶ffentlicht wurden, entfernen und durch neue und eigene Bilder ersetzen. Ãœber den Status des Projektes wird hin und wieder ein kleiner Blogeintrag erscheinen.Die Thumbnails (kleinen Screenshots der Webseiten) werde ich eingebunden lassen, da mir nicht bekannt ist, dass diese irgendwelche Rechte verletzen wÃ¼rden. Wenn jemand da Anderweitiges gehÃ¶rt hat, bitte ich darum, mir dies kurz mitzuteilen. [&#8230;]
</p>
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				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu BGH: Vertragsstrafe erst ab Annahme der UnterlassungserklÃ¤rung mÃ¶glich von Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? - Seite 545 - netzwelt.de Forum</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2006/08/11/bgh-vertragsstrafe-erst-ab-annahme-der-unterlassungserklarung-moglich/#comment-16190</link>
		<pubDate>Thu, 03 Sep 2009 09:10:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2006/08/11/bgh-vertragsstrafe-erst-ab-annahme-der-unterlassungserklarung-moglich/#comment-16190</guid>
					<description>[...] Zitat von ReaperMX   Sagen wir mal, dass sie nicht anerkannt wird. Dann würde sich doch bei einer Klage auf Unterlassung spätestens vor Gericht herausstellen, dass alles rechtens ist (also wenn wirklich alles richtig ausgefüllt wurde), oder?    Das wäre für den Abmahner sehr ungünstig (u.a. kein Anspruch auf Vertragsstrafe - siehe z.B. RA Sascha Kremer / BGH: Vertragsstrafe erst ab Annahme der Unterlassungserklärung möglich), falls es vor Gericht gehen sollte und wäre u.a. ein weiteres Indiz auf Abmahnmissbrauch. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Zitat von ReaperMX   Sagen wir mal, dass sie nicht anerkannt wird. Dann würde sich doch bei einer Klage auf Unterlassung spätestens vor Gericht herausstellen, dass alles rechtens ist (also wenn wirklich alles richtig ausgefüllt wurde), oder?    Das wäre für den Abmahner sehr ungünstig (u.a. kein Anspruch auf Vertragsstrafe - siehe z.B. RA Sascha Kremer / BGH: Vertragsstrafe erst ab Annahme der Unterlassungserklärung möglich), falls es vor Gericht gehen sollte und wäre u.a. ein weiteres Indiz auf Abmahnmissbrauch. [&#8230;]
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu OLG MÃ¼nchen: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen von Darf Prepaid Guthaben verfallen? &#124; Prepaid Tarife Vergleich</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2006/06/22/olg-munchen-prepaid-guthaben-darf-nicht-verfallen/#comment-14495</link>
		<pubDate>Thu, 28 May 2009 08:43:56 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2006/06/22/olg-munchen-prepaid-guthaben-darf-nicht-verfallen/#comment-14495</guid>
					<description>[...] Erkl&#228;rung zum Urteil       Weitere Artikel zu diesem Thema:   Prepaid Karte kostenlos aufladen [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Erkl&#228;rung zum Urteil       Weitere Artikel zu diesem Thema:   Prepaid Karte kostenlos aufladen [&#8230;]
</p>
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				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu AG Mitte: Kein Geld fÃ¼r Jamba! von Kindern und Eltern (Volltext) von Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ? - Sms &#38; Handy Forum</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2008/08/05/ag-mitte-kein-geld-fur-jamba-von-kindern-und-eltern-volltext/#comment-14368</link>
		<pubDate>Wed, 20 May 2009 08:34:18 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2008/08/05/ag-mitte-kein-geld-fur-jamba-von-kindern-und-eltern-volltext/#comment-14368</guid>
					<description>[...] AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?      Also, ich habe nach Problemen mit Bobmobile mich intensiv mit dem Jugendrecht beschäftigt und bin auf folgenden Link gestoßen:  RA Sascha Kremer / AG Mitte: Kein Geld fÃ¼r Jamba! von Kindern und Eltern (Volltext)  Darin steht, dass man für Kosten, die von Minderjährigen verursacht worden sind (z.B. bei der Angabe von Handynummern bei Facebook (IQ-Test) und anderen Seiten, bei denen man unfreiwillig und unwissentlich mit einem Abo &#34;belohnt&#34; wird, nicht aufkommen muss. Mit diesem Argument habe ich dann auch mein Geld zurückerhalten. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] AW: Ist ein Sms-Abo unter 18 Jahren gültig ?      Also, ich habe nach Problemen mit Bobmobile mich intensiv mit dem Jugendrecht beschäftigt und bin auf folgenden Link gestoßen:  RA Sascha Kremer / AG Mitte: Kein Geld fÃ¼r Jamba! von Kindern und Eltern (Volltext)  Darin steht, dass man für Kosten, die von Minderjährigen verursacht worden sind (z.B. bei der Angabe von Handynummern bei Facebook (IQ-Test) und anderen Seiten, bei denen man unfreiwillig und unwissentlich mit einem Abo &quot;belohnt&quot; wird, nicht aufkommen muss. Mit diesem Argument habe ich dann auch mein Geld zurückerhalten. [&#8230;]
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu AG Mitte: Kein Geld fÃ¼r Jamba! von Kindern und Eltern (Volltext) von Bobmobile - Abo ohne Einwilligung / Bestätigung - Seite 6 - Sms &#38; Handy Forum</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2008/08/05/ag-mitte-kein-geld-fur-jamba-von-kindern-und-eltern-volltext/#comment-14289</link>
		<pubDate>Thu, 14 May 2009 06:45:18 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2008/08/05/ag-mitte-kein-geld-fur-jamba-von-kindern-und-eltern-volltext/#comment-14289</guid>
					<description>[...] AW: Bobmobile - Abo ohne Einwilligung / Bestätigung      Liebe alle,  ich liebe Foren, das stelle ich wieder und wieder fest. Hier finden sich doch meist für jedes Problem eine Lösung. Da auch ich (bzw. meine minderjährige Nichte  über Facebook auf diese Betrüger hereingefallen bin), war ich in knapp zwei Wochen über 29 Euro los. Also, das wollte ich dann natürlich auch nicht durchgehen lassen. Nach einem Blick auf meine Einzelverbindungsnachweise (ich bin bei maxxim), war klar. 8 - 10 Abbuchungen von einem Dienstleister von Net Mobile Ag. Eine E-Mail an Sie (die ich von Maxxim erhalten hatte), verkündete mir die Kündigung nach einigen Tagen mit den Kontaktangaben von Bob Mobile (die man aber schneller im Internet findet, wenn man schneller aktiv werden möchte). Alles in einem, habe ich gestern mein Geld zurückerhalten und möchte, dass möglichst viele versuchen ihr Geld zurückzuerhalten, damit diese Leute nicht reicher und noch reicher werden (man bedenke wieviel sie aufgrund ihrer Betrügereien verdienen).  So hier folgen meine Anfragen bzw. die Antworten von Bobmobile:  Sehr geehrte Damen und Herren,  Ihr Unternehmen hat unrechtmäßigerweise Abo-Beiträge von der Handynummer meiner Nichte &#38;&#38;&#38; über die SMS-Nummer 40500 eingezogen. Nach Ihrer Nutzung meines Facebook -Profils nahm sie an dem IQ-Test-Teil und gab auch unwissentlich die Handynummer ein. Ihr war in diesem Moment nicht bewusst ein Abo abgeschlossen zu haben. Ich erfuhr erst vor drei Tagen von dieser Sache, da ich mich wunderte, warum von ihr plötzlich so hohe Handyrechnungen kamen (innerhalb einer Woche wurde das 15 Euro Guthaben, dass normalerweise einen Monat hält, &#34;vertelefoniert&#34;.  Alles in allem bestreite ích daher dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, da sie minderjährig ist und nur in Zusammenhang mit einer mündigen Person einen Vertrag oder ein Abonnement abschließen kann.  Darüber hinaus ist meine Nichte erst 15 Jahre alt, was ein zustande kommen eines Vertrages entgegenspricht. Hilfsweise erkläre ich den Widerspruch, der Mangels ausreichender Belehrung auch noch rechtzeitig ist. Ich verlange daher einen Nachweis von Ihnen, das meine Nichte wissentlich und willentlich ein Vertrag mit Ihnen abgeschlossen hat (und zuvor meine Genehmigung eingeholt hat), bzw. eine Rückzahlung eines Betrages von 23,92€ (Derzeit 8 Abbuchungen über 2,99€ seit dem 18.04.2009 - 3.5.2009).   Mit freundlichen Grüßen   Daraufhin erhielt ich diese Mail von Bobmobile:  Sehr geehrte Damen und Herren,  hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Ihr Abonnement gekündigt ist.  Mit freundlichen Grüßen Bob Mobile Support Team   Und ich:  Sehr geehrtes Bob Mobile Support Team,  erst einmal: danke für die Kündigung eines Vertrages, dass sie mit einer minderjährigen Person, ohne meines Einverständnisses eingegangen sind. Das wird sicherlich sehr interessant für einige Gerichte werden. Und dann fordere ich Sie auf auf die oben erwähnten Punkte einzugehen, da Sie aufgrund der unerlaubten Abbuchung Ihrer unerwünschten Leistungen (die zudem nie genutzt wurden) sich in die Erklärungsschuld bringen. Zeigen Sie mir Ihren Vertrag und ich werde alles vergessen, ansonsten verlange ich die Rückerstattung der Beträge.   Darauf Bob Mobile mit einem Argument, dass mir dann die Lösung brachte:  Sehr geehrte Damen und Herren,  da das Abo über Ihre Handynummer abgeschlossen wurde, ist es unerheblich, ob es ein Minderjähriger/ eine Minderjährige getan hat. Ihnen wird dieses Verhalten bzw. dieser Vertrag zugerechnet.   Mit freundlichen Grüßen Bob Mobile Support Team   Meine letzte Mail:  Sehr geehrte Damen und Herren,   Ihre Äußerung:   da das Abo über Ihre Handynummer abgeschlossen wurde, ist es unerheblich, ob es  ein Minderjähriger/ eine Minderjährige getan hat. Ihnen wird dieses Verhalten bzw.  dieser Vertrag zugerechnet.  entspricht nicht der Wahrheit. Der Vertrag läuft auf meinem Namen, da meine minderjährige Nichte keinen Vertrag ohne eine Bestätigung bzw. schriftliche Einverständniserklärung einer erwachsenen Person (eine Person über 18 Jahren) abschließen kann.  Nachfolgend können Sie den Beschluss des Amtsgericht Mitte zum Abschluss von Abo-Verträgen mit minderjährigen Personen nachlesen. Darin werden Sie Ihre eigene Geschäftspraktik erkennen und die Entscheidung des Gerichts im Falle einer Strafverfolgung.   RA Sascha Kremer / AG Mitte: Kein Geld fÃ¼r Jamba! von Kindern und Eltern (Volltext)  Hier werden Sie erkennen können, dass Ihre Praktik der Verschleierung der Abo-Falle durchaus gerichtlich nicht stattgegeben wird, da Sie auf die Identifikation des Gegenübers verzichten oder nach Ihrem Wortlaut, es &#34;unerheblich (ist), ob es ein/e Minderjährige/r getan hat&#34;. Dies entspricht nicht dem Gerichtsbeschlusses, daher wiederhole ich meine Forderung und verlange die Rücküberweisung der abgebuchten Beträge, wie Sie sie unten sehen können zuzüglich der getätigten SMS zur Kündigung diese Abos, die jedoch auch keine Wirkung zeigten.    Und mit dieser Antwort (und mit dem Geld auf meinem Konto) war der Spuk vorbei, endlich!  Sehr geehrte Damen und Herren,  zu Ihrer Mobilfunknummer &#38;&#38;&#38; erhalten Sie von uns abschließend und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine Kulanzgutschrift in Höhe von 23,92 €.  Bitte füllen Sie das beigefügte Formular entsprechend aus und lassen es uns per Mail oder Fax ( 0049 - 211 - 17930220 ) zukommen.  Hurra, danke an die Leute, von denen ich zum Teil meine Antworten entlehnt und überhaupt die Einsicht erhalten habe, für das Geld zu kämpfen. Es geht um das Prinzip!  Schöne Grüße und viel Glück euch! [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] AW: Bobmobile - Abo ohne Einwilligung / Bestätigung      Liebe alle,  ich liebe Foren, das stelle ich wieder und wieder fest. Hier finden sich doch meist für jedes Problem eine Lösung. Da auch ich (bzw. meine minderjährige Nichte  über Facebook auf diese Betrüger hereingefallen bin), war ich in knapp zwei Wochen über 29 Euro los. Also, das wollte ich dann natürlich auch nicht durchgehen lassen. Nach einem Blick auf meine Einzelverbindungsnachweise (ich bin bei maxxim), war klar. 8 - 10 Abbuchungen von einem Dienstleister von Net Mobile Ag. Eine E-Mail an Sie (die ich von Maxxim erhalten hatte), verkündete mir die Kündigung nach einigen Tagen mit den Kontaktangaben von Bob Mobile (die man aber schneller im Internet findet, wenn man schneller aktiv werden möchte). Alles in einem, habe ich gestern mein Geld zurückerhalten und möchte, dass möglichst viele versuchen ihr Geld zurückzuerhalten, damit diese Leute nicht reicher und noch reicher werden (man bedenke wieviel sie aufgrund ihrer Betrügereien verdienen).  So hier folgen meine Anfragen bzw. die Antworten von Bobmobile:  Sehr geehrte Damen und Herren,  Ihr Unternehmen hat unrechtmäßigerweise Abo-Beiträge von der Handynummer meiner Nichte &amp;&amp;&amp; über die SMS-Nummer 40500 eingezogen. Nach Ihrer Nutzung meines Facebook -Profils nahm sie an dem IQ-Test-Teil und gab auch unwissentlich die Handynummer ein. Ihr war in diesem Moment nicht bewusst ein Abo abgeschlossen zu haben. Ich erfuhr erst vor drei Tagen von dieser Sache, da ich mich wunderte, warum von ihr plötzlich so hohe Handyrechnungen kamen (innerhalb einer Woche wurde das 15 Euro Guthaben, dass normalerweise einen Monat hält, &quot;vertelefoniert&quot;.  Alles in allem bestreite ích daher dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist, da sie minderjährig ist und nur in Zusammenhang mit einer mündigen Person einen Vertrag oder ein Abonnement abschließen kann.  Darüber hinaus ist meine Nichte erst 15 Jahre alt, was ein zustande kommen eines Vertrages entgegenspricht. Hilfsweise erkläre ich den Widerspruch, der Mangels ausreichender Belehrung auch noch rechtzeitig ist. Ich verlange daher einen Nachweis von Ihnen, das meine Nichte wissentlich und willentlich ein Vertrag mit Ihnen abgeschlossen hat (und zuvor meine Genehmigung eingeholt hat), bzw. eine Rückzahlung eines Betrages von 23,92€ (Derzeit 8 Abbuchungen über 2,99€ seit dem 18.04.2009 - 3.5.2009).   Mit freundlichen Grüßen   Daraufhin erhielt ich diese Mail von Bobmobile:  Sehr geehrte Damen und Herren,  hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Ihr Abonnement gekündigt ist.  Mit freundlichen Grüßen Bob Mobile Support Team   Und ich:  Sehr geehrtes Bob Mobile Support Team,  erst einmal: danke für die Kündigung eines Vertrages, dass sie mit einer minderjährigen Person, ohne meines Einverständnisses eingegangen sind. Das wird sicherlich sehr interessant für einige Gerichte werden. Und dann fordere ich Sie auf auf die oben erwähnten Punkte einzugehen, da Sie aufgrund der unerlaubten Abbuchung Ihrer unerwünschten Leistungen (die zudem nie genutzt wurden) sich in die Erklärungsschuld bringen. Zeigen Sie mir Ihren Vertrag und ich werde alles vergessen, ansonsten verlange ich die Rückerstattung der Beträge.   Darauf Bob Mobile mit einem Argument, dass mir dann die Lösung brachte:  Sehr geehrte Damen und Herren,  da das Abo über Ihre Handynummer abgeschlossen wurde, ist es unerheblich, ob es ein Minderjähriger/ eine Minderjährige getan hat. Ihnen wird dieses Verhalten bzw. dieser Vertrag zugerechnet.   Mit freundlichen Grüßen Bob Mobile Support Team   Meine letzte Mail:  Sehr geehrte Damen und Herren,   Ihre Äußerung:   da das Abo über Ihre Handynummer abgeschlossen wurde, ist es unerheblich, ob es  ein Minderjähriger/ eine Minderjährige getan hat. Ihnen wird dieses Verhalten bzw.  dieser Vertrag zugerechnet.  entspricht nicht der Wahrheit. Der Vertrag läuft auf meinem Namen, da meine minderjährige Nichte keinen Vertrag ohne eine Bestätigung bzw. schriftliche Einverständniserklärung einer erwachsenen Person (eine Person über 18 Jahren) abschließen kann.  Nachfolgend können Sie den Beschluss des Amtsgericht Mitte zum Abschluss von Abo-Verträgen mit minderjährigen Personen nachlesen. Darin werden Sie Ihre eigene Geschäftspraktik erkennen und die Entscheidung des Gerichts im Falle einer Strafverfolgung.   RA Sascha Kremer / AG Mitte: Kein Geld fÃ¼r Jamba! von Kindern und Eltern (Volltext)  Hier werden Sie erkennen können, dass Ihre Praktik der Verschleierung der Abo-Falle durchaus gerichtlich nicht stattgegeben wird, da Sie auf die Identifikation des Gegenübers verzichten oder nach Ihrem Wortlaut, es &quot;unerheblich (ist), ob es ein/e Minderjährige/r getan hat&quot;. Dies entspricht nicht dem Gerichtsbeschlusses, daher wiederhole ich meine Forderung und verlange die Rücküberweisung der abgebuchten Beträge, wie Sie sie unten sehen können zuzüglich der getätigten SMS zur Kündigung diese Abos, die jedoch auch keine Wirkung zeigten.    Und mit dieser Antwort (und mit dem Geld auf meinem Konto) war der Spuk vorbei, endlich!  Sehr geehrte Damen und Herren,  zu Ihrer Mobilfunknummer &amp;&amp;&amp; erhalten Sie von uns abschließend und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine Kulanzgutschrift in Höhe von 23,92 €.  Bitte füllen Sie das beigefügte Formular entsprechend aus und lassen es uns per Mail oder Fax ( 0049 - 211 - 17930220 ) zukommen.  Hurra, danke an die Leute, von denen ich zum Teil meine Antworten entlehnt und überhaupt die Einsicht erhalten habe, für das Geld zu kämpfen. Es geht um das Prinzip!  Schöne Grüße und viel Glück euch! [&#8230;]
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu OLG KÃ¶ln: Merchant haftet fÃ¼r Affiliate von Christian Tepfer</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2006/06/26/olg-koln-merchant-haftet-fur-affiliate/#comment-13096</link>
		<pubDate>Tue, 07 Apr 2009 09:56:43 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2006/06/26/olg-koln-merchant-haftet-fur-affiliate/#comment-13096</guid>
					<description>Sind hier evtl. an einigen Stellen die Worte "Merchant" und "Affiliate" vertauscht?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sind hier evtl. an einigen Stellen die Worte &#8220;Merchant&#8221; und &#8220;Affiliate&#8221; vertauscht?
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu OLG DÃ¼sseldorf: Kein 15-Minuten-Takt beim Rechtsanwalt von 24.ZS OLG DÃ¼sseldorf</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2006/11/16/olg-dusseldorf-kein-15-minuten-takt-beim-rechtsanwalt/#comment-13062</link>
		<pubDate>Mon, 06 Apr 2009 16:25:44 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2006/11/16/olg-dusseldorf-kein-15-minuten-takt-beim-rechtsanwalt/#comment-13062</guid>
					<description>Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden RAs zurÃ¼ckgewiesen, Beschl. v. 05.03. 2009, Az. IX ZR 144/06 (verÃ¶ff. bei juris und bei www.bundesgerichtshof.de)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des klagenden RAs zurÃ¼ckgewiesen, Beschl. v. 05.03. 2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=IX ZR 144/06" title="BGH, 05.03.2009 - IX ZR 144/06">IX ZR 144/06</a> (verÃ¶ff. bei juris und bei <a href="http://www.bundesgerichtshof.de" rel="nofollow">www.bundesgerichtshof.de</a>)
</p>
]]></content:encoded>
				</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Kochbuch-KlÃ¤ger: Kein Anspruch auf Anwaltskostenerstattung von Projekt 2: Kopierkatze &#171; time for sheeps</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2007/12/03/kochbuch-klager-kein-anspruch-auf-anwaltskostenerstattung/#comment-11810</link>
		<pubDate>Wed, 18 Feb 2009 20:11:32 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.kremer-legal.com/2007/12/03/kochbuch-klager-kein-anspruch-auf-anwaltskostenerstattung/#comment-11810</guid>
					<description>[...] Projekt 2:&#160;Kopierkatze By tanine  Dieser Eintrag von Daronn hat mir einen DenkanstoÃŸ gegeben. Vertiefende Literatur dazu dÃ¼rfte Sascha Kremers Zusammenfassung sein. Nicht erst seit gestern, doch schon eine ganze Weile, sind AbmahnanwÃ¤lte unterwegs, die so manches mal den &#8220;unschuldigen&#8221; Homepage-/Blog-/Forenbesitzer mit durchaus nicht gÃ¼nstigen Abmahnungen beglÃ¼cken. Dass Copyright existiert, sollte durchaus jedem klar sein, doch den meisten wird es leider erst wirklich bewusst, wenn sie konkret selbst betroffen sind. Denn trotz unzÃ¤hligen Warnungen, BlogeintrÃ¤gen und Homepages wird munter weiter im Internet drauf los kopiert, und das nicht nur von JÃ¼ngeren.Ich nahm diese beiden BlogeintrÃ¤ge zum Anlass, meinen eigenen Blog nochmals genauer zu betrachten. Und siehe da, auch bei mir ist nicht alles sauber, was sauber scheint. So illustriere ich meine TraumtagebucheintrÃ¤ge mit Bildern, die ich bei Deviantart.com finde, habe dabei aber eben auch Bilder verwendet, die nicht unter der Creative Commons License verÃ¶ffentlicht wurden. Auch enthalten Ã¤ltere BlogeintrÃ¤ge durchaus Bilder und Logos, deren Rechte nicht bei mir liegen.Daher rufe ich nun Projekt nummero 2 ins Leben (Projekt 1 handelt vom bekannter machen meines Blogs, Projekt 2 nun um das Austreiben der Kopierkatze). Ich werde sÃ¤mtliche Bilder, deren Rechte nicht bei mir liegen oder unter der Creative Commons verÃ¶ffentlicht wurden, entfernen und durch neue und eigene Bilder ersetzen. Ãœber den Status des Projektes wird hin und wieder ein kleiner Blogeintrag erscheinen.Die Thumbnails (kleinen Screenshots der Webseiten) werde ich eingebunden lassen, da mir nicht bekannt ist, dass diese irgendwelche Rechte verletzen wÃ¼rden. Wenn jemand da Anderweitiges gehÃ¶rt hat, bitte ich darum, mir dies kurz mitzuteilen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Projekt 2:&nbsp;Kopierkatze By tanine  Dieser Eintrag von Daronn hat mir einen DenkanstoÃŸ gegeben. Vertiefende Literatur dazu dÃ¼rfte Sascha Kremers Zusammenfassung sein. Nicht erst seit gestern, doch schon eine ganze Weile, sind AbmahnanwÃ¤lte unterwegs, die so manches mal den &#8220;unschuldigen&#8221; Homepage-/Blog-/Forenbesitzer mit durchaus nicht gÃ¼nstigen Abmahnungen beglÃ¼cken. Dass Copyright existiert, sollte durchaus jedem klar sein, doch den meisten wird es leider erst wirklich bewusst, wenn sie konkret selbst betroffen sind. Denn trotz unzÃ¤hligen Warnungen, BlogeintrÃ¤gen und Homepages wird munter weiter im Internet drauf los kopiert, und das nicht nur von JÃ¼ngeren.Ich nahm diese beiden BlogeintrÃ¤ge zum Anlass, meinen eigenen Blog nochmals genauer zu betrachten. Und siehe da, auch bei mir ist nicht alles sauber, was sauber scheint. So illustriere ich meine TraumtagebucheintrÃ¤ge mit Bildern, die ich bei Deviantart.com finde, habe dabei aber eben auch Bilder verwendet, die nicht unter der Creative Commons License verÃ¶ffentlicht wurden. Auch enthalten Ã¤ltere BlogeintrÃ¤ge durchaus Bilder und Logos, deren Rechte nicht bei mir liegen.Daher rufe ich nun Projekt nummero 2 ins Leben (Projekt 1 handelt vom bekannter machen meines Blogs, Projekt 2 nun um das Austreiben der Kopierkatze). Ich werde sÃ¤mtliche Bilder, deren Rechte nicht bei mir liegen oder unter der Creative Commons verÃ¶ffentlicht wurden, entfernen und durch neue und eigene Bilder ersetzen. Ãœber den Status des Projektes wird hin und wieder ein kleiner Blogeintrag erscheinen.Die Thumbnails (kleinen Screenshots der Webseiten) werde ich eingebunden lassen, da mir nicht bekannt ist, dass diese irgendwelche Rechte verletzen wÃ¼rden. Wenn jemand da Anderweitiges gehÃ¶rt hat, bitte ich darum, mir dies kurz mitzuteilen. [&#8230;]
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