FG Köln: Kleinere Mängel machen Fahrtenbuch nicht untauglich
2. August 2006
Das Fahrtenbuch für betrieblich genutzte Pkw gibt immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Lassen sich Mängel in der Führung des Fahrtenbuches nachweisen, führt dies in der Regel zu einer für den Unternehmer ungünstigeren Besteuerung, die dieser in jedem Fall vermeiden will. Dabei werden seitens der Finanzämter oftmals schon Nichtigkeiten zum Anlass genommen, um ein Fahrtenbuch für fehlerhaft zu erklären und es deshalb bei der Besteuerung nicht zu berücksichtigen. Dem hat das Finanzgericht Köln nun einen Riegel vorgeschoben: Ein Fahrtenbuch kann nach Auffassung der Kölner Richter erst dann verworfen werden, wenn es es mehrere ins Gewicht fallende Mängel enthält (FG Köln, Urteil v. 27.04.2006 - Az: 10 K 4600/04 = Volltext via NRW-E).