EuGH: Verbraucher können bei verbotenen Kartellabsprachen Schadensersatz verlangen

Mit Urteil vom 13.07.2006 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass kartellrechtswidrige Absprachen von Unternehmen, die gegen Art. 81 EGV verstoßen, zu Schadensersatzansprüchen der von den rechtswidrigen Absprachen betroffenen Verbrauchern führen können. Im konkreten Fall hatte italienische Versicherungsgesellschaften sich bei der Erhöhung der Prämien für Haftpflichtversicherungen bei Kfz, Schiffen und Motorrädern abgesprochen. Nachdem die italienische Wettbewerbsbehörde diese Absprachen festgestellt hatte, klagte ein Versicherungsnehmer gegen seine Versicherung auf Rückzahlung der Prämien, die er wegen der rechtswidrigen Absprachen an seine Versicherung gezahlt hatte.

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