Der Bundestag hat am 29.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG, Download Reg-E via bmj.bund.de) verabschiedet. Spätestens zum 01.01.2007 werden damit die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Mit der elektronischen Registerführung geht künftig eine elektronische Bekanntmachung der Registereintragungen einher. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung des elektronischen Unternehmensregisters, dass ab dem 01.01.2007 unter der Internetadresse unternehmensregister.de zugänglich sein wird.
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Am 20.09.2006 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen (Download: Gesetzesentwurf Computerkriminalität, pdf). Mit dem Entwurf sollen Regelungslücken vor allem im Bereich des “Hacking” und der Computersabotage geschlossen werden, so die Pressemitteilung der Bundesregierung. Zugleich diene der entwurf der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über Angriffe auf Informationssysteme sowie des Europarat-Übereinkommens über Computerkriminalität.
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Am 22.03.2006 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zum sog. “Zweiten Korb” der Urheberrechtsreform vorgestellt (Download: Regierungsentwurf 2. Korb UrhG-Reform). In einer Stellungnahme vom 19.05.2006 kritisierte der Bundesrat vor allem die Änderungen bei der Pauschalvergütung zugunsten der Urheber sowie die mangelnde Wissenschaftsfreiheit des Urheberrechts nach der Umsetzung des Zweiten Korbs (Download: Stellungnahme Bundesrat 2. Korb UrhG-Reform).
Auf die Stellungnahme des Bundesrats hat die Bundesregierung nun mit ihrer Gegenäußerung vom 14.06.2006 reagiert (Download: Gegenäußerung Bundesregierung 2. Korb UrhG-Reform). Die Bundesregierung weist die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme geübte Kritik im Wesentlichen zurück.
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Die Bundesregierung hat am 14.06.2006 den Entwurf eines “Elektronischen Geschäftsverkehrsvereinheitlichungsgesetzes” [ElGVG - Download: ElGVG mit Telemediengesetz (TMG)] beschlossen. Ziel ist es, die bisher getrennten Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG), Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) in einem einheitlichen Gesetz zusammenzuführen. Hinzukommen einige neue Regelungen, mit denen der unerwünschten Werbung per E-Mail (Spam) zukünftig Einhalt geboten werden soll. Der Gesetzentwurf wird nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
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