AG München: IP-Adressen dürfen von Website-Betreibern gespeichert werden (Volltext)

Mit Urteil vom 30.09.2008 hat das AG München festgestellt, dass es sich bei IP-Adressen, die in den Log-Files eines Servers gespeichert werden, nicht um personenbezogene Daten handelt, sodass die Speicherung in den Log-Files zulässig ist. Die auf Unterlassung der weiteren Speicherung gerichtete Klage wurde deshalb abgewiesen (AG München, Urteil vom 30.09.2008 - 133 C 5677/08, nicht rechtskräftig). Damit setzt sich das AG München in offenen Widerspruch zum früheren Urteil des AG Mitte vom 27.03.2007 (5 C 314/06, zur zweiten Instanz, LG Berlin, Anerkenntnis- und Schlussurteil vom 06.09.2007 - 23 S 3/07).

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5. Düsseldorfer Informationsrechtstag: Web 2.0 = Recht 2.0?

Am 27. Juni 2007 findet im Düsseldorfer Industrieclub der 5. Düsseldorfer Informationsrechtstag statt, veranstaltet vom Zentrum für Informationsrecht (ZfI) sowie der DLS - Düsseldorf Law School. In verschiedenen Panels werden fachgebietsübergreifend Professoren, Rechts- und Patentanwälte sowie Praktiker aus Unternehmen das hochaktuelle Thema Web 2.0 = Recht 2.0? diskutieren (Vorläufiges Programm & Einladung, pdf, 121kb).

Das Internet entwickelt sich zusehends von einem statischen Medium, in dem Informationen nur passiv von “Internetsurfern” konsumiert werden, zu einem interaktiven Medium, das vom “user generated content” dominiert wird. Unter dem Stichwort “Web 2.0″ werden dabei verschiedene Phänomene des Informationsflusses ohne redaktionelle Filter zusammengefasst, angefangen von Weblogs über Videoportale, “Mash-Ups” bis hin zu von Internetnutzern gemeinsam geschaffenen Datenbanken wie die Wikipedia. Dabei stellt das “Web 2.0″ das Recht vor immer neue Herausforderungen, dem es bislang in vielerlei Hinsicht nicht gewachsen zu sein scheint: Das betrifft etwa die Haftung der Website-Betreiber für “user generated content” und setzt sich fort beim “Eigentum” an den durch viele Nutzer gemeinsam geschaffenen Werken. Auf dem Programm stehen deshalb vier Panel, in denen jeweils im Anschluss an zwei Impulsreferate Experten kontrovers verschiedene rechtliche Aspekte der weiteren Entwicklung des Internet diskutieren werden.

Die Panels im Überblick:

  • Einführung: Web 2.0 - Technik, Geschäftsmodelle, Perspektiven
  • Panel 1: Vorratsdatenspeicherung - Wer weiß was von wem im Web 2.0?
  • Panel 2: Geistiges Eigentum - Wem gehört das Web 2.0?
  • Panel 3: Haftung im Web 2.0
  • Panel 4: Softwarepatente - Web 2.0 nur ein Geschäft für Patentinhaber?

Anmeldungen sind online über die Website des Zentrums für Informationsrecht möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Es wird lediglich um eine Wissenschaftsspende in Höhe von 40,- EUR zur Förderung der Arbeit des ZfI und der DLS gebeten.

KG: Keine Auskunftsansprüche gegen Provider

Wenn im Internet Unwahrheiten oder Beleidigungen über eine Person oder Firma verbreitet werden, möchten die Betroffenen häufig nicht nur den oftmals leicht ausfindig zu machenden Provider auf Unterlassung in Anspruch nehmen und die Rechtsverletzung damit abstellen, sondern auch gegen den „Täter“ direkt vorgehen. Manchmal wollen die Betroffenen auch einfach nur wissen, wer hinter dem Ärger steckt. Das lässt sich aber nur herausfinden, wenn der Provider Auskunft über die persönlichen Daten der potentiellen „Täter“ erteilt, und sei es nur die IP-Adresse des Computers, von dem aus die Rechtsverletzung erfolgt ist.

Das KG Berlin hat solchen Auskunftsansprüchen auf der Grundlage des geltenden Rechts eine klare Absage erteilt. Weder § 101a UrhG analog noch § 242 BGB könnten entgegen den im TDDSG ausdrücklich getroffenen und abschließenden Regelungen derzeit einen Auskunftsanspruch des Providers gegenüber dem Betroffenen rechtfertigen. Damit hob es zugleich die Entscheidung der Vorinstanz auf, die dem Auskunftsanspruch noch stattgegeben hatte (KG Berlin, Urteil v. 25.09.2006 – Az: 10 U 262/05 = Volltext via MIR; Vorinstanz: LG Berlin, Urteil v. 10.11.2005 – Az: 27 O 616/05).

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LG München I: Provider haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 11.01.2006 entschieden, dass Anbieter von Internetversteigerungsplattformen (hier: eBay) und vergleichbaren Portalen als Gehilfen für Urheberrechtsverletzungen haften, die Dritte als Benutzer des Portals begangen haben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter in Kenntnis früherer Rechtsverletzungen neue Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, etwa durch den Einsatz entsprechender Wortfilter. Besteht eine solche Haftung des Anbieters, ist er nach § 101a Abs. 1 UrhG zur Auskunft über die einzelnen Verletzungshandlungen verpflichtet, ohne dass dem datenschutzrechtliche Erwägungen entgegen stehen würden (LG München I, Urteil v. 11.01.2006 - Az: 21 O 2793/05 = Volltext via Internet-Foren & Recht).

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ElGVG: Neues Telemediengesetz in Vorbereitung

Die Bundesregierung hat am 14.06.2006 den Entwurf eines “Elektronischen Geschäftsverkehrsvereinheitlichungsgesetzes” [ElGVG - Download: ElGVG mit Telemediengesetz (TMG)] beschlossen. Ziel ist es, die bisher getrennten Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG), Teledienstedatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV) in einem einheitlichen Gesetz zusammenzuführen. Hinzukommen einige neue Regelungen, mit denen der unerwünschten Werbung per E-Mail (Spam) zukünftig Einhalt geboten werden soll. Der Gesetzentwurf wird nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

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