Nach Auffassung des LAG Köln rechtfertigt der unberechtigte Vorwurf des Arbeitgebers gegen einen Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess, er habe am Arbeitsplatz aus dem Internet pornografische Dateien heruntergeladen, weder einen Entschädigungsanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts noch einen Schmerzensgeldanspruch wegen Körperverletzung, wenn sich der Arbeitnehmer wegen er Vorwürfe in eine depressive Verstimmung mit Bauchschmerzen und gelegentlichem Herzrasen hineingesteigert hat (LAG Köln, Beschluss v. 21.12.2005 - Az: 9 Ta 409/05; Vorinstanz: ArbG Aachen - Az: 9 Ca 3567/05).