Nach einem monatelangen Vorgeplänkel war Jamba! zu einer außergerichtlichen Einigung wegen angeblich angefallener Forderungen aus der Nutzung eines Mobiltelefons durch die minderjährige Tochter des Klägers für diverse Abos nicht bereit, sodass schließlich das AG Mitte in Berlin über die negative Feststellungsklage des Klägers zu entscheiden hatte. Die Entscheidung fiel eindeutig und zu Lasten von Jamba! aus: Weder gegen die minderjährige Tochter noch gegen deren Vater als Inhaber des Mobilfunkanschlusses können die aus etwaigen Abobestellungen durch die Tochter entstandenen Forderungen von Jamba! durchgesetzt werden. Jamba! sei selbst schuld, wenn aus geschäftlichen Gründen auf eine Identifikation des Gegenübers verzichtet werde und deshalb auch Minderjährige ohne jede Überprüfung über fremde Mobilfunkanschlüsse die Dienstleistungen von Jamba! in Anspruch nehmen könnten. Weiteres Pech für Jamba!: Die Berufung gegen dieses Urteil wurde vom AG Mitte nicht zugelassen (AG Mitte, Urteil vom 28.07.2008 - 12 C 52/08).
Das Buch Rechtsprechung zur Störerhaftung ist um ein Kapitel reicher: Mit Urteil vom 16.07.208 hat das AG Frankfurt/Main sich mit bemerkenswert deutlichen Worten dazu geäußert, dass der Betrieb eines Internetforums oder Blogs dem Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit unterliegt und deshalb generelle “Vorab-Zensur-Pflichten” (so das AG Frankfurt/Main wörtlich) abzulehnen seien, was insbesondere auch bei Blogs mit “kritischen Inhalten und Diskussionen” gelten müsse.
Das Gericht wörtlich:
Soweit die Klägerseite dagegen einwendet, dass gerade bei Blogs mit kritischen Inhalt und Diskussionen mit provozierenden Inhalt eine generell Prüfpflicht besteht, ist dies abzulehnen. Dabei ist zu beachten, dass das Betreiben eines lnternetforums unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit steht, und dass die Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährdet wäre (vgl. [OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006 - 7 U 50/06]). Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Einstellung von Artikeln mit kritischen Stellungnahmen oder brisanten Inhalt, würden zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des lnternetforums/blogs insgesamt in Frage stellen (so auch [AG München, Urteil vom 06.06.2008 - 142 C 6791/08]).
Zugleich hat das AG Frankfurt/Main in dieser Entscheidung klargestellt, dass der im Impressum eines Blogs benannte “technische Betreuer und Adminstrator” ohne konkrete Kenntnis von einem rechtsverletzenden Beitrag oder Kommentar im Blog nicht als Störer auf Unterlassung haftet, solange er nach Kenntniserlangung die Rechtsverletzung unverzüglich beseitigt.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.07.2008 - 31 C 2575/07-17).
Veröffentlichung: Professionelle Online-Dienste für Juristen
13. November 2006
In der NJW 2006 Heft 46 (Seite 3313 ff.) ist der von Prof. Dr. Noack und mir verfasste Aufsatz “Professionelle Online-Dienste für Juristen” (siehe auch Veröffentlichungen) erschienen.
Aus der Zusammenfassung des Verlags:
In den letzten Jahren ist die Zahl der Rechtsanwälte, die neben herkömmlichen Printmedien das Internet zur Recherche juristischer Fachinformationen nutzen, enorm gestiegen. Ulrich Noack und Sascha Kremer erörtern in ihrem Aufsatz die Bedeutung von professionellen Online-Diensten für Juristen, stellen im Überblick beck-online, juris, LEGIOS und LexisNexi vor und geben einen Ausblick auf die Online-Dienste für Juristen in der Zukunft.
Insbesondere die letzten Absätze des Aufsatzes dürften für Nachdenken sorgen.
BGH: Unwirtschaftliche Geschäfte sind kein Wucher
10. August 2006
Mit Urteil vom 23.06.2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein gemäß § 138 Abs. 2 BGB wegen Wucher unwirksames Rechtsgeschäft nicht vorliegt, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt. Der Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB soll weder vor einer unrichtigen Einschätzung der Wirtschaftlichkeit eines Rechtsgeschäfts noch vor enttäuschten Spekulationen schützen (BGH, Urteil v. 23.06.2006 - Az: V ZR 147/05 = Volltext via bundesgerichtshof.de).