Mit Urteil vom 30.09.2008 hat das AG München festgestellt, dass es sich bei IP-Adressen, die in den Log-Files eines Servers gespeichert werden, nicht um personenbezogene Daten handelt, sodass die Speicherung in den Log-Files zulässig ist. Die auf Unterlassung der weiteren Speicherung gerichtete Klage wurde deshalb abgewiesen (AG München, Urteil vom 30.09.2008 - 133 C 5677/08, nicht rechtskräftig). Damit setzt sich das AG München in offenen Widerspruch zum früheren Urteil des AG Mitte vom 27.03.2007 (5 C 314/06, zur zweiten Instanz, LG Berlin, Anerkenntnis- und Schlussurteil vom 06.09.2007 - 23 S 3/07).
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