OLG Düsseldorf: Usenet-Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen
Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht.
Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme “Mitternacht” von “LaFee” aus dem sog. Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der EMI veröffentlicht worden war, nahm die Kanzlei Rasch (Hamburg) im Auftrag der EMI den Provider United Newsserver auf Unterlassung in Anspruch. Dieser ließ die Abmahnung jedoch durch Rechtsanwalt Sascha Kremer, Mönchengladbach, zurückweisen. EMI beantragte daher vor dem LG Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen United Newsserver, die vom LG Düsseldorf zunächst auch erlassen worden ist.
Mit Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung des Verfügungsantrags hat das OLG Düsseldorf einen weiteren Beitrag zur Schaffung von Rechtssicherheit für Usenet-Provider beigetragen. Zuvor hatte bereits das LG München I (Urteil vom 19.04.2007 - 7 O 3950/07) in einem von Sony BMG angestrengten Verfahren die Musikindustrie in die Schranken verwiesen und einen Verfügungsantrag gegen United Newsserver zurückgewiesen. Das OLG München (Beschluss vom 16.08.2007 - 29 U 3340/07) hat die Abweisung des Verfügungsantrags zwischenzeitlich bestätigt; auch dieses Urteil ist rechtskräftig.
Erfreut über das Urteil aus Düsseldorf ist Heinz-Dieter Elbracht, Geschäftsführer der Elbracht Computer Netzwerk & Grafik Service GmbH, dem Betreiber von United Newsserver:
“Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden.”
Urteil im Volltext noch nicht verfügbar
BERLIN BLAWG - SEWOMA® » Blog Archive » OLG Düsseldorf: Keine Störerhaftung des Usenet Providers schrieb:
[…] Nach einem Bericht des Rechtsanwaltes Sascha Kremer hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, daß ein Usenet-Provider nicht dafür haftbar gemacht werden kann, daß über den Zugang, den er vermittelt, illegale Inhalte abrufbar sind. Antrag auf einstweilige Verfügung hatte ein Musikverlag gestellt, dessen Material über das Usenet unerlaubt verbreitet wurde. Urheberrecht | Internetrecht ««« Ältere Einträge […]
Posted on 15. Januar 2008 at 14:37 | Permalink
Usenet-Downloads: Provider haften nicht - Digital Lifestyle | ZDNet.de News schrieb:
[…] Nach Angaben von United-Newsserver-Anwalt Sascha Kremer hatte EMI den Usenet-Provider abgemahnt, weil ber seinen Server der Titel “Mitternacht” der Knstlerin “LaFee” abgerufen werden konnte. Nachdem United Newsserver die Abmahnung zurckgewiesen hatte, beantragte die Plattenfirma im Mai in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Dsseldorf eine Unterlassungsverfgung. […]
Posted on 15. Januar 2008 at 19:05 | Permalink
Usenetprovider sind auch nur Zugangsprovider « Quark-mit-Sauce schrieb:
[…] Der Geschäftsführer dazu: “Das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung und bestätigt erneut, dass Usenet-Providing nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen ist. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden.” […]
Posted on 15. Januar 2008 at 22:54 | Permalink
Usenet providers niet verantwoordelijk voor inbreuk op auteursrechten · ISPam.nl schrieb:
[…] Het gerechtshof in Düsseldorf (Duitsland) heeft in een rechtszaak tussen platenmaatschappij EMI Deutschland en usenet provider United Newsserver geoordeeld dat usenet providers niet verantwoordelijk zijn voor inbreuk op auteursrechten door hun klanten. Het arrest is definitief, tegen de uitspraak van het gerechtshof is geen beroep meer mogelijk, zo heeft de advocaat van United Newsserver bekend gemaakt. […]
Posted on 6. Februar 2008 at 08:12 | Permalink