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	<title>Kommentare zu: OLG Düsseldorf: Keine fremden Kennzeichen im Domainnamen (II) = peugeot-tuning.de</title>
	<link>http://www.kremer-legal.com/2007/01/18/olg-dusseldorf-keine-fremden-kennzeichen-im-domainnamen-ii-peugeot-tuningde/</link>
	<description>Rechtsprechung und Anmerkungen zu IT/IP</description>
	<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 14:03:10 +0000</pubDate>
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		<title>Von: Wahl der Domain 2 &#171; Domainblog</title>
		<link>http://www.kremer-legal.com/2007/01/18/olg-dusseldorf-keine-fremden-kennzeichen-im-domainnamen-ii-peugeot-tuningde/#comment-7027</link>
		<pubDate>Fri, 10 Oct 2008 15:49:01 +0000</pubDate>
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					<description>[...] Der besondere Schutz der Geschäftsbezeichnung mit Namensfunktion (§ 5 Abs. 2 Satz 1 MarkenG) entsteht in jedem Falle für eine Domain, wenn mit ihrer Registrierung die Gründung des Geschäfts (eines Unternehmens) einhergeht und das Unternehmen ausschließlich über die Domain am geschäftlichen Verkehr teilnimmt. Darüber hinaus ergibt sich dieser Schutz, wenn die Domain Verkehrsgeltung erlangt hat. Das ist das Minimum, welches sich durch eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (peugeot-tuning.de) ergibt, das die strengsten Maßstäbe anlegt. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Der besondere Schutz der Geschäftsbezeichnung mit Namensfunktion (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/MarkenG/5.html" title="&sect; 5 MarkenG: Gesch&auml;ftliche Bezeichnungen">5</a> Abs. 2 Satz 1 MarkenG) entsteht in jedem Falle für eine Domain, wenn mit ihrer Registrierung die Gründung des Geschäfts (eines Unternehmens) einhergeht und das Unternehmen ausschließlich über die Domain am geschäftlichen Verkehr teilnimmt. Darüber hinaus ergibt sich dieser Schutz, wenn die Domain Verkehrsgeltung erlangt hat. Das ist das Minimum, welches sich durch eine Entscheidung des OLG Düsseldorf (peugeot-tuning.de) ergibt, das die strengsten Maßstäbe anlegt. [&#8230;]
</p>
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