Abmahnung für Brötchen und Long Island Ice Tea
Rezepte im Internet sind eine feine Sache: Kein Buch kaufen, sondern das gesparte Geld direkt ins „Nachkochen“ stecken. Fein ist auch, wenn dann zu jedem Rezept gleich ein Foto mitgeliefert wird, damit man gleich weiß, wie denn das fertige Produkt aussehen könnte – oder sollte. Bei Marion’s Kochbuch soll das Geschäft mit dem virtuellen Kochbuch deshalb nach eigenem Bekunden (Interview mit der Betreiberin) sogar so gut laufen, dass man von den Werbeeinnahmen leben könne.
Zwei jüngst bekanntgewordene Abmahnungen, die vermuten lassen, dass sie nur die Spitze des Eisbergs sind, weisen jedoch darauf hin, dass die Einnahmen nicht (nur) mit Werbeanzeigen, sondern (auch) mit Schadensersatzansprüchen erzielt werden, die man per anwaltlicher Abmahnung durchzusetzen versucht. Wer ungefragt Fotos aus Marion’s Kochbuch übernimmt, darf sich auf Anwaltspost freuen. So geschehen bei “apollon” im FINGER.ZEIG.net Blog (dazu Nerdcore: 500 Euro für ein Brötchen und “Mein Parteibuch”: Fingerzeig-Blog wegen Brötchenfoto abgemahnt) und dem Betreiber von Foros, der “Fussballforen Community”. apollon hatte das Foto eines Brötchens in ihrem Weblog wiedergegeben, während bei Foros in einem der Laber-Threads ein Nutzer seine Kolleg/inn/en mit der Abildung eines “Long Island Ice Tea” aus Marion’s Kochbuch zum Frühstück begrüßt hatte.
Klar ist, dass die Übernahme fremder Leistungen – worunter nach dem UrhG auch primitivste Fotos fallen – eine Rechtsverletzung darstellt, Unterlassungsansprüche nach sich ziehen kann (siehe dazu im RA-Blog: Ein Brötchen für 6.000,- EUR). Das gilt selbst dann, wenn der (untechnisch gesprochen) “Kopierer” von der Rechtsverletzung nichts wusste, wissen musste oder wissen konnte, da Unterlassungsansprüche nun einmal verschuldensunabhängig sind. Ist die Rechtsverletzung dagegen mindestens fahrlässig geschehen (hätte der “Kopierer” also bei etwas Nachdenken darauf kommen können, dass die Fotos nicht “kopiert” werden dürfen) kommen auch Schadensersatzansprüche des Fotografen in Betracht.
Und hier setzt Marion’s Kochbuch an: Im Fall “Foros” will man nicht nur die Kosten der Abmahnung ersetzt haben, sondern zugleich auch noch 240,- EUR Schadensersatz im Wege der “Lizenzanalogie” vom Forenbetreiber. Da im Regelfall kaum jemand Geld für ein “stinknormales” Foto eines “Long Island Ice Tea” bezahlen würde, bedient man sich der Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing und verdoppelt das empfohlene Honorar gleich noch einmal, weil bei den “kopierten” Fotos der Urheber nicht genannt worden sei – was nach der einschlägigen Rechtsprechung zulässig ist (siehe OLG Düsseldorf: Geklaute Fotos auf Internetseiten kosten doppelt).
So weit, so gut.
Nur leider sind die Umstände der Abmahnung zumindest im Fall “Foros” nicht so einfach.
Denn hier wurde nicht der “Kopierer” in Anspruch genommen, sondern der Betreiber des Forums, in dem der “Kopierer” das Bild in seine Nachricht mittels eines Befehls auf einen fremden Server eingebaut hat. Und der Betreiber eines Forums ist nun einmal im rechtlichen Sinn ein Host-Provider, der von Haftungsprivilegierungen in §§ 8, 11 TDG bei Schadensersatzansprüchen bzw. nach den Grundsätzen der allgemeinen Störerhaftung bei Unterlassungsansprüchen profitiert. Für den Host-Provider bedeutet das nichts anderes, als das er nicht zu einer Vorabkontrolle der von ihm gespeicherten Inhalte verpflichtet ist, weil ihm dies technisch und wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Tätigwerden muss er erst, wenn er konkrete Kenntnis von einer Rechtsverletzung erhalten hat (vgl. dazu nur BGH: Unterlassungsansprüche gegen Provider erst ab Kenntniserlangung). Und genau das hat der Betreiber von “Foros” getan: Unmittelbar nach Eingang der Abmahnung ist der Verweis auf das Foto aus Marion’s Kochbuch entfernt worden.
Weil aber der abmahnende Anwalt (und möglicherweise auch die Macher von “Marion’s Kochbuch”) so etwas schon befürchtet hat, sorgt man vor. So heißt es in der Abmahnung des Anwalts wörtlich:
Ich gehe zunächst davon aus, dass Sie das Bild nicht selbst gespeichert haben, sondern einer Ihrer Nutzer. Die Haftungsprivilegierung nach § 11 Abs. 1 TDG greift in Ihrem Fall gleich wohl nicht, da Sie sich die Inhalte zueigen gemacht haben. Dies folgt bereits daraus, dass die Inhalte von Werbeanzeigen umgeben sind.
Für die Zukunft weise ich auf eine Entscheidung des OLG Hamburg vom 28.08.2006, Az: 324 O 721/05, hin, wonach Betreiber von Internetforen und –gästebüchern, selbst wenn sie sich die Beiträge nicht zueigen gemacht haben, verpflichtet sind, die Inhalte zu überwachen, wenn Ihnen bereits mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist.
Und da ist sie wieder, die Allzweckwaffe der Abmahnenden: das “Heise-Urteil” des OLG Hamburg. Im ganzen Urteil des OLG Hamburg ist zwar von einer derartig weiten allgemeinen Überwachungspflicht von Foren- und gästebuchbetreibern nichts zu lesen, aber eine “extensive” Auslegung über den Wortlaut hinaus ist ein dem Juristen nicht fremdes Mittel, um kaum (oder gar nicht) begründbare Rechtsansichten dann doch noch mit Urteilen zu unterbauen.
Ebenso überraschend: Durch (automatisch auf der ganzen Internetseite eingeblendete) Werbung soll man sich als Betreiber die Inhalte aller Beiträge der Nutzer eines Forums zueigen machen, sodass diese wie eigene Inhalte des Betreibers zu behandeln seien, für die der Betreiber wiederum nach § 8 Abs. 1 TDG bzw. nach allgemeinen Grundsätzen hafte. Für diese Ansicht wiederum findet selbst der abmahnende Anwalt kein einziges Urteil, noch nicht einmal einen Aufsatz eines notorischen Mindermeiners (das sind Autoren juristischer Fachveröffentlichungen, die immer das Gegenteil von dem vertreten, was alle anderen für rechtlich korrekt halten), der ihn in dieser Auffassung bestätigen würde. Überlesen wurde sicherlich auch die ausdrückliche Distanzierung des “Foros” Betreibers von den Inhalten, die die Nutzer des Forums mit ihren Beiträgen an die Öffentlichkeit tragen.
Um es kurz zu fassen: Bevor die Abmahnung des “Foros” Betreibers zum Ziel führt, dürfte noch einiges Wasser die Elbe heruntergeflossen sein. Oder etwas drastischer formuliert: Möglicherweise ist die Elbe vorher auch ausgetrocknet.
Vertretbar Weblawg » Blog Archive » Vorformulierter Widerruf für Kochbuch-Bilder-Klau-Persönlichkeitsrechtsverletzung schrieb:
[…] Die Abmahnungen für Brötchen, Long Island Ice Tea (siehe Abmahnung für Brötchen und Long Island Ice Tea, Currywürste (oder waren es Bockwürste?), Soßentöpfe, Chefköche, Webköche und andere Köche ziehen immer größere Kreise, was eine Suche bei Technorati nach Abmahnung & Kochbuch sehr schön zeigt. […]
Posted on 22. Januar 2007 at 21:26 | Permalink
ach du dicke Bockwurst... | ~ Diary of a Dreamer ~ schrieb:
[…] Allein: Solch eine nicht-justiziable Verwarnung gehört vielleicht zum guten Benehmen unter Bloggern, vielleicht auch zu fairem Verhalten überhaupt - aber solches Verhalten ist nicht deutsches Recht. Und die Betreiber von "Marions Kochbuch", Folkert und Marion Knieper, wenden die volle Härte des Abmahnrechts nach immer gleichem Muster an. Mehrere, fast gleich lautende Abmahnschreiben wurden im Januar bekannt. Gleichzeitig mit Knobloch wurde auch das Blog "Koch-Werkstatt" abgemahnt - gleiche Frist, gleicher Betrag, anderes, viel kleineres Ravioli-Foto. […]
Posted on 2. Mai 2007 at 12:06 | Permalink
ach du dicke B(l)ockwurst... | ~ Diary of a Dreamer ~ schrieb:
[…] Allein: Solch eine nicht-justiziable Verwarnung gehört vielleicht zum guten Benehmen unter Bloggern, vielleicht auch zu fairem Verhalten überhaupt - aber solches Verhalten ist nicht deutsches Recht. Und die Betreiber von "Marions Kochbuch", Folkert und Marion Knieper, wenden die volle Härte des Abmahnrechts nach immer gleichem Muster an. Mehrere, fast gleich lautende Abmahnschreiben wurden im Januar bekannt. Gleichzeitig mit Knobloch wurde auch das Blog "Koch-Werkstatt" abgemahnt - gleiche Frist, gleicher Betrag, anderes, viel kleineres Ravioli-Foto. […]
Posted on 2. Mai 2007 at 12:11 | Permalink
Vertretbar Weblawg » Blog Archive » Löschen? Wann denn? schrieb:
[…] Details zur Störerhaftung und den selbst für Juristen kaum noch nachvollziehbaren Verästelungen und Feinheiten erspare ich mir hier (ein Einstiegspunkt mit weiteren Hinweisen: Abmahnung für Brötchen und Long Island Ice Tea). Hier geht es nur um die Frage, wie schnell man den rechtswidrigen Content aus dem eigenen Angebot beseitigen muss, um sich aus der Schusslinie zu bringen. […]
Posted on 28. Juli 2007 at 15:12 | Permalink
Vertretbar Weblawg » Blog Archive » Das Hamburger Störergericht: Neues in Sachen Kochbuch ./. Internet schrieb:
[…] In der gestrigen Verhandlung Knieper ./. Betreiber der Bundesligaforen (treffender Bericht in der Hamburger Morgenpost: 3000 Euro für einen Eistee, zur Vorgeschichte Abmahnung für Brötchen und Long Island Ice Tea) führte das Gericht aus, man sehe den Portalbetreiber bei durch einen Nutzer begangene Rechtsverletzungen unabhängig von einer konkreten Kenntnis in der Haftung; lediglich Schadensersatzansprüche sollen ohne ein besonderes “zu Eigen machen” des Portalbetreibers ausscheiden. Selbst ein unverzügliches Tätigwerden des Portalbetreibers befreie diesen nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Übernahme der für die “Kenntnisverschaffung” durch den Rechteinhaber angefallenen Anwaltskosten. […]
Posted on 23. August 2007 at 11:17 | Permalink
Kanzlei Kremer / Kochbuch-Kläger: Kein Anspruch auf Anwaltskostenerstattung schrieb:
[…] Seit wenigen Tagen macht eine neue Welle von Abmahnungen die Runde: Wieder einmal hat der Betreiber von Marion’s Kochbuch über die von ihm regelmäßig beauftragte Kanzlei in Hamburg mehrere Website- und Forenbetreibern abmahnen lassen, weil sich auf deren Websites und/oder in deren Foren Fotos aus dem Kochbuch befunden haben sollen, die dort ohne Einwilligung des Fotografen - dem Betreiber des Kochbuchs - verwendet worden sein sollen (zur Vorgeschichte u.a. Abmahnung für Brötchen und Long Island Ice Tea, Gerichtstermine in Hamburg: Stress für Kochbuch-Kläger und Das Hamburger Störergericht: Neues in Sachen Kochbuch ./. Internet). […]
Posted on 3. Dezember 2007 at 13:37 | Permalink
Koh-Phangan.de abgemahnt! » Kochbuch-Kläger: Kein Anspruch auf Anwaltskostenerstattung schrieb:
[…] Seit wenigen Tagen macht eine neue Welle von Abmahnungen die Runde: Wieder einmal hat der Betreiber von Marion’s Kochbuch über die von ihm regelmäßig beauftragte Kanzlei in Hamburg mehrere Website- und Forenbetreibern abmahnen lassen, weil sich auf deren Websites und/oder in deren Foren Fotos aus dem Kochbuch befunden haben sollen, die dort ohne Einwilligung des Fotografen - dem Betreiber des Kochbuchs - verwendet worden sein sollen (zur Vorgeschichte u.a. Abmahnung für Brötchen und Long Island Ice Tea, Gerichtstermine in Hamburg: Stress für Kochbuch-Kläger und Das Hamburger Störergericht: Neues in Sachen Kochbuch ./. Internet). […]
Posted on 8. Dezember 2007 at 01:48 | Permalink