Veröffentlichung: Professionelle Online-Dienste für Juristen
In der NJW 2006 Heft 46 (Seite 3313 ff.) ist der von Prof. Dr. Noack und mir verfasste Aufsatz “Professionelle Online-Dienste für Juristen” (siehe auch Veröffentlichungen) erschienen.
Aus der Zusammenfassung des Verlags:
In den letzten Jahren ist die Zahl der Rechtsanwälte, die neben herkömmlichen Printmedien das Internet zur Recherche juristischer Fachinformationen nutzen, enorm gestiegen. Ulrich Noack und Sascha Kremer erörtern in ihrem Aufsatz die Bedeutung von professionellen Online-Diensten für Juristen, stellen im Überblick beck-online, juris, LEGIOS und LexisNexi vor und geben einen Ausblick auf die Online-Dienste für Juristen in der Zukunft.
Insbesondere die letzten Absätze des Aufsatzes dürften für Nachdenken sorgen.
Ein Auszug:
Bislang […] sind Online-Dienste reine Einbahnstraßen – das Wissen wird abgerufen, einen Weg zurück gibt es nicht. Dabei könnte der Nutzer viel weitergehend einbezogen werden: […] Spannender noch [als die passive] ist die aktive Mitwirkung, etwa indem die Nutzer selbst Dokumente – in Ergänzung zur redaktionellen Aufbereitung durch den Anbieter – verschlagworten, in ihrer Bedeutung bewerten, kommentieren und in Kontext zu anderen Dokumenten setzen können, und das sichtbar und kritisierbar für andere. Dies kann nach dem Modell der freien Enzyklopädie Wikipedia erfolgen und etwa über eine optional dem Nutzer zugängliche Informationsebene realisiert werden. So würde sich um die jeweiligen Online-Dienste eine fachlich versierte Gemeinschaft bilden, die - durchaus im eigenen Interesse - an der Verbesserung und Vernetzung ihrer Rechtssphäre webt.
Für juristische Fachinformationen, zumal an ein juristisches Fachpublikum gerichtete Fachinformationen, wäre dies ein Novum: Weg von den vorgegebenen Strukturen und Meinungen durch einen Standardkommentar, hin zur Diskussion, Bewertung und kritischen Auseinandersetzung.
Die Anbieter würden hiervon - ein einfaches, für jeden Nutzer nachvollziehbares System vorausgesetzt - deutlich profitieren: Die Verschlagwortung und Verknüpfung von Dokumenten durch Nutzer dürfte von deutlich höherer Qualität sein als die redaktionelle Bearbeitung durch eine nach programmierten Standards vorgehende Software und/oder eine einzelne Person, von deren Geschick, Erfahrung und Tagesform die Aufbereitung ansonsten abhängt. Ganz abgesehen von der Nutzerbindung: Wer wechselt schon gerne zu einem anderen Anbieter, wenn er selbst an der Entwicklung des bisherigen Anbieters mitgewirkt hat? Dass sich einer der Großen auf solche Experimente einlassen wird, dürfte eher abwegig sein. Vielleicht wagt sich aber eines Tages eines der freien Projekte oder ein kleinerer Spezialist an eine solche Meta-Ebene von Nutzerinformationen.
Update 07.02.2007: Ein Review des Aufsatzes findet sich im Bibliotheksrecht-Blog: Juristische Online-Dienste. Dort werden einige Punkte sehr positiv aufgenommen. Aus dem Beitrag:
[…] Sehr richtig ist die Feststellung, daß im Bereich der Kommentierungen eine zeitnahe Online-Aktualisierung den Autoren eine “tägliche Fron” beschert. Es herrscht eine höherer Publikationsdruck. […] Zwar im Kleindruck, aber eminent wichtig ist die Feststellung, daß es wenig online-Rechtsliteratur gibt. […] Hier ist kritisch zu bemerken, daß auch die eigene Hochschulbibliothek sehr gute und nachhaltige Strukturen bereitstellen kann. Mit der ViFa Recht könnte das einschlägige Angebot leicht koordiniert werden. Wenn dann noch Druckdienstleister ein hybrides Publizieren insbesondere von Dissertationen zu günstigen Tarfien anböten, wäre das online-Paradies für Juristen perfekt. Man darf die Anmerkung von Noack /Kremer aus bibliothekarischer Sicht durchaus als Steilvorlage lesen. Nur sollte man spielen! […] Insgesamt ein anregender Artikel, der gute Anknüpfungen für bibliothekarische Angebote bietet.
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