KG: Streitwert bei Spam per SMS

Spam gibt es nicht nur per E-Mail, sondern auch per SMS. Das ändert zwar nichts daran, dass der von der unerwünschten Werbung Heimgesuchte sich auch gegen SMS-Spam mit Unterlassungsansprüchen zur Wehr setzen kann, es stellt sich jedoch die Frage, ob der Gegenstandswert für Unterlassungsansprüche gegen SMS-Spam gleich hoch ist wie der bei Spam via E-Mail. Hiermit hatte sich das Kammergericht mit Sitz in Berlin zu befassen und kam im Rahmen einer Streitwertbeschwerde zu dem Ergebnis, dass der Belästigungsgrad einer Werbe-SMS auf dem Handy höher zu bewerten sei als der Belästigungsgrad einer Werbe-E-Mail. Im konkreten Fall hielt das KG dennoch nur einen auch für ein einstweiliges Verfügungsverfahren sehr geringen Streitwert von 2.000,- EUR für angemessen (KG, Beschluss v. 27.07.2006 - Az: 9 W 50/06; Vorinstanz: LG Berlin - Az: 15 O 194/06).

Entscheidung

Die Entscheidung beschränkt sich abgesehen vom Rubrum und einem Einleitungssatz auf folgende Feststellungen:

Für einen Unterlassungsanspruch ist in erster Linie wertbestimmend die gemäß § 3 ZPO zu schätzende Beeinträchtigung, die von dem beanstandeten Verhalten verständigerweise zu besorgen ist (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 3 “Unterlassung”; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Auf., Anh. § 3 Rn. 121). Diese bemisst der Senat bei der hier in Rede stehenden SMS-Werbung auf dem Handy des Antragstellers unter weiterer Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt, auf 2.000,00 Euro. Dabei berücksichtigt der Senat, dass er den Belästigungsgrad einer Werbe-SMS auf dem Handy höher bewertet als z.B. bei einer Werbe-Email. Den Gesichtspunkt der Marktbedeutung der Antragsgegnerin hält der Senat nicht für werterhöhend, da diese hier weder konkrete Auswirkungen auf den Grad der Beeinträchtigung des Antragstellers noch auf die Störereigenschaft der Antragsgegnerin hatte.

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Kommentar (1) left to “KG: Streitwert bei Spam per SMS”

  1. Ist Spam urheberrechtlich geschützt? « KreativsPam - von Pam und Ander(so)n verloren gegangen Literaten schrieb:

    […] “Auch Werbetexte sind urheberrechtlich geschützt”, sagt die Kanzlei. Das ist ein Werbetext, klar, einer aus der M2M Richtung der Mensch zu Mensch zusammenbringen will. […]

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