Gesetz über elektronisches Unternehmensregister verabschiedet

Der Bundestag hat am 29.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG, Download Reg-E via bmj.bund.de) verabschiedet. Spätestens zum 01.01.2007 werden damit die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Mit der elektronischen Registerführung geht künftig eine elektronische Bekanntmachung der Registereintragungen einher. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung des elektronischen Unternehmensregisters, dass ab dem 01.01.2007 unter der Internetadresse unternehmensregister.de zugänglich sein wird.

Aus der Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums:

Ab dem 1. Januar 2007 können unter www.unternehmensregister.de wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen (”one stop shopping”). Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.

Weitere Materialien und Links zum EHUG finden sich in der Materialiensammlung von Prof. Dr. Möllers (Uni Augsburg).

Ähnliche Beiträge:

Bitte kommentieren Sie

*Erforderlich
*Erforderlich (Wird nicht veröffentlicht.)