Am 20.09.2006 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen (Download: Gesetzesentwurf Computerkriminalität, pdf). Mit dem Entwurf sollen Regelungslücken vor allem im Bereich des “Hacking” und der Computersabotage geschlossen werden, so die Pressemitteilung der Bundesregierung. Zugleich diene der entwurf der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über Angriffe auf Informationssysteme sowie des Europarat-Übereinkommens über Computerkriminalität.
Zu den wesentlichen Änderungen zählen:
Bereits der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten unter Überwindung von Sicherheitsvorkehrungen soll als “Hacking” unter Strafe gestellt werden (§ 202a StGB-RegE).
Mit der Computersabotage nach § 303b StGB sollen künftig auch private Datenverarbeitungen geschützt und Störungen durch unbefugtes Eingeben und Übermitteln von Computerdaten unter Strafe gestellt werden, um”DoS-Attacken” erfassen zu können (§03b StGB-RegE).
Das Sichverschaffen von Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder aus der elektromagnetischen Abstrahlung einer Datenverarbeitungsanlage soll unter Strafe gestellt werden (§ 202b StGB-RegE).
Sanktioniert werden soll zukünftig das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen von “Hacker-Tools”, die bereits nach Art und Weise ihres Aufbaus darauf angelegt sind, illegalen Zwecken zu dienen (§ 202c StGB-RegE).
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