Der Bundestag hat am 29.09.2006 das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG, Download Reg-E via bmj.bund.de) verabschiedet. Spätestens zum 01.01.2007 werden damit die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Mit der elektronischen Registerführung geht künftig eine elektronische Bekanntmachung der Registereintragungen einher. Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Einführung des elektronischen Unternehmensregisters, dass ab dem 01.01.2007 unter der Internetadresse unternehmensregister.de zugänglich sein wird.
(more…)
Seit einiger Zeit geistern gute Engel durch das Internet: Über eine bei Internetnutzern registrierte Software wird automatisch nach wirtschaftlich interessanten Domainnamen mit einem guten Pagerank gesucht, die kürzlich - zumeist unbeabsichtigt - bei der jeweils zuständigen Registrierungsstelle freigeworden sind. Die Engel registrieren diese Seiten - vorgeblich im Interesse der wahren Berechtigten - und schalten dort Werbung mit dem Versprechen, die Domain auf Anfrage an den Berechtigten herauszugeben, wenn dieser sein Recht an dem Domainnamen nachgewiesen hat. Dumm nur, wenn dann auf der früheren Internetseite der örtlichen Feuerwehr plötzlich Werbung für Pornoseiten gemacht wird, die wiederum von der Firma des guten Engels betrieben werden. Das LG München I hat dieser Praxis nun hoffentlich ein Ende bereitet: Die Registrierung einer freigewordenen Domain unter Verletzung fremder Namensrechte ist auch dann als “Domain-Grabbing” rechtswidrig, wenn der Grabber vorgeblich durch die Registrierung den endgültigen Verlust des Domainnamens verhindern und die Domain gegen Nachweis der Rechte an den Berechtigten herausgeben will (LG München I, Urteil v. 04.07.2006 - Az: 33 O 2343/06 = Volltext via MIR Dok. 169/2006).
(more…)
Das Google AdWords-Programm sorgt durch die Verwendung geschützer Bezeichnungen als AdWord bei den Inhabern der Kennzeichen immer wieder für Verdruss, wenn Dritte unter (Aus-)Nutzung einer bekannten Marke ihre Werbung bei Google plazieren. Ein Unternehmen wollte sich dies nicht länger gefallen lassen und nahm aus einer deutschen Wortmarke Google auf Unterlassung der Verwendung des Kennzeichens für das AdWord-Programm in Anspruch. Dumm nur, dass Google ein Konglomerat aus verschiedenen Firmen ist, an dessen Spitze die Google Inc. mit Sitz in Mountain View, Kalifornien (USA) steht. Für das Google AdWords-Programm zeichnet bei europäischen Partnern wiederum die Google Ireland Ltd. mit Sitz in Irland verantwortlich, während die Google Germany GmbH lediglich als eine Art “Verkaufsbüro” fungiert. Das Oberlandesgericht Hamburg hat nun entschieden, dass Google Germany der falsche Gegner für Unterlassungsansprüche wegen des Google AdWord-Programms ist. Google Germany ist weder Störer noch als Täter oder Teilnehmer von Markenrechtsverletzungen durch AdWords verantwortlich (OLG Hamburg, Urteil v. 04.05.2006 - Az: 3 U 180/04 = Volltext via MIR Dok. 163-2006; Vorinstanz: LG Hamburg - Az: 312 O 324/04).
(more…)
Weithin bekannt ist nach der Entscheidung des BGH in Sachen Internet-Versteigerung [vgl. BGH, Urteil v. 11.03.2004 - Az: I ZR 304/01 = NJW 2004, 3102 ff.], dass sog. Host-Provider, die lediglich für Dritte Informationen auf ihren Servern speichern, für Rechtsverletzungen dieser Dritten erst ab Kenntniserlangung haften. Hat der Host-Provider jedoch einmal Kenntnis von Rechtsverletzungen gehabt, obliegt es ihm im Rahmen der im Einzelfall zu bestimmenden Prüfpflichten, weitere gleichartige Rechtsverletzungen zu verhindern. Wie dies geschehen soll - ob durch technische Schutzmaßnahmen oder eine Präventivkontrolle der von Dritten eingestellten Inhalte - ist bislang weithin ungeklärt. Das Oberlandesgericht München hat jetzt in Sachen eBay entschieden, dass eine Haftung als Host-Provider für Urheberrechtsverletzungen dann besteht, wenn eBay auf eine klare Rechtsverletzung eindeutig hingewiesen worden ist und trotz zur Verfügung stehender technischer Filtermechanismen spätere gleichartige Rechtsverletzungen nicht unterbindet. Zudem bestehe aus § 101a UrhG ein Auskunftsanspruch des Verletzten gegen eBay über Name und Anschrift der Verletzer. Damit hat das OLG München das Urteil der Vorinstanz im Wesentlichen bestätigt (OLG München, Urteil v. 21.09.2006 - Az: 29 U 2119/06 = Volltext via Internet-Foren & Recht; Vorinstanz: LG München I, Urteil v. 11.01.2006 - Az: 21 O 2793/05, siehe dazu LG München I: Provider haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen).
(more…)
Eine Rechnung über erbrachte Leistungen ist im Regelfall sofort fällig. Zahlt der Schuldner nicht, kommt er nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens nach 30 Tagen in Verzug. Im Verzug hat der Schuldner nicht nur nach § 288 BGB Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag zu zahlen, sondern ggf. auch die Kosten für den vom Gläubiger zur Durchsetzung der Forderung eingeschalteten Rechtsanwalt zu bezahlen. Manche Unternehmen als Auftraggeber versuchen deshalb, über Fälligkeitsregelungen in ihren AGB den Zahlungszeitpunkt deutlich über die 30 Tage hinaus zu schieben. Dem hat das Oberlandesgericht Köln nur einen Riegel vorgeschoben: Eine Regelung in den AGB des Schuldners, wonach Rechnungen erst 90 Tage nach Rechnungsstellung fällig werden sollen, ist wegen eines Verstoßes gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (OLG Köln, Beschluss v. 01.02.2006 - Az: 11 W 5/06 = Volltext via nrw-e.de; Vorinstanz: LG Köln - Az: 4 O 405/05).
(more…)
Zur Fristwahrung wird oft am letzten Tag der Frist das jeweilige Schriftstück (etwa Klage, Widerspruch, Einspruch) an die jeweilige Gegenseite gefaxt. Dabei kommt es zuweilen vor, dass das Fax bei der Gegenseite nicht angekommen sein soll oder tatsächlich nicht angekommen ist. Häufig legt der Absender dann den Sendebericht - im Idealfall mit einer verkleinerten Abbildung der ersten Seite des Fax - vor, um den fehlerfreien Versand des Fax an die Gegenseite zu dokumentieren und so zumindest über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ein etwaiges Fristversäumnis zu heilen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte nun zu entscheiden, ob hierfür auch die Telefonrechnung samt Einzelverbindungsnachweis genügt, aus dem sich ergibt, das am Tag des Fristablaufs tatsächlich vom betreffenden Anschluss die Rufnummer der Gegenseite gewählt wurde. Dies hat das FG verneint: Der Einzelverbindungsnachweis lasse anders als ein Sendebericht keinerlei Aussage darüber zu, ob die Übermittlung des Faxes aus Sicht des Absenders fehlerfrei erfolgt sei oder nicht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.08.2006 - Az: 3 K 2576/03; nicht rechtskräftig, Volltext liegt noch nicht vor).
(more…)
Verpasste Fristen in der Anwaltskanzlei sind stets ein Ärgernis. Für den betroffenen Mandanten kann allein wegen der Fristversäumnis ein Rechtsstreit verloren gehen. Mit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (vgl. §§ 233 ff. ZPO) können die Folgen eines solchen Fehlers wieder beseitigt werden; allerdings kommt eine Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn das Fristversäumnis nicht auf einem Verschulden des Rechtsanwalts beruht, das dem Mandanten zugerechnet wird (vgl. § 85 Abs. 2 ZPO). Dabei muss der Anwalt sich jedoch unter Umständen ein Verschulden seiner Angestellten wie eigenes Verschulden anrechnen lassen. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall: Mit Beschluss vom 14.06.2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anwalt die Eintragung einer Frist in dem von der Kanzlei geführten Fristenkalender nicht persönlich zu überprüfen braucht, wenn die Frist zur Berufungsbegründung richtig errechnet und die Eintragung der Frist in den Fristenkalender des Anwaltsbüros in der Handakte zum Mandant als erledigt notiert wurde (BGH, Beschluss v. 14.06.2006 - Az: IV ZB 18/05; Vorinstanzen: OLG Dresden, LG Leipzig = Volltext via bundesgerichtshof.de).
(more…)
Am 20.09.2006 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität beschlossen (Download: Gesetzesentwurf Computerkriminalität, pdf). Mit dem Entwurf sollen Regelungslücken vor allem im Bereich des “Hacking” und der Computersabotage geschlossen werden, so die Pressemitteilung der Bundesregierung. Zugleich diene der entwurf der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses über Angriffe auf Informationssysteme sowie des Europarat-Übereinkommens über Computerkriminalität.
(more…)
Immer kürzer werden die Produktzyklen der Hersteller von Waren im Unterhaltungsbereich. Zuweilen löst eine neue Produktgeneration die vorangegangene schon nach wenigen Monaten ab. Hinzu kommt, dass immer mehr Waren auch verschiedener Hersteller sich zunehmend in Gestaltung und Funktionalität ähneln. Für Online-Händler wäre es deshalb äußerst praktisch, wenn sie dem Kunden anstelle einer konkret bestellten Ware ein in “Qualität und Preis vergleichbares Produkt” liefern könnten. Das dachte sich auch die T-Online AG und nahm einen entsprechenden Passus in den AGB für den eigenen Online-Shop auf. So nicht, urteilte jedoch das LG Frankfurt/Main. Eine entsprechende Regelung in den AGB führe zu einer unzumutbaren Benachteiligung des Verbrauchers, der ein bestimmtes Produkt bestellt habe und auch geliefert bekommen wolle.
Bei dieser Gelegenheit kassierte das Gericht gleich noch einige weitere AGB: So darf ein Online-Händler den Käufer weder zur Rücksendung der Ware in Originalverpackung (samt Innenverpackung und Antistatikhülle) verpflichten noch durch eine missverständliche Regelung den Eindruck erwecken, als ob der Käufer hierzu verpflichtet gewesen sei. Durch eine solche Klausel könne der Käufer von der Ausübung des ihm zustehenden Widerrufsrechts im Fernabsatz getäuscht werden (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 21.07.2006 - Az: 2/2 O 404/05 = Volltext via Justiz Hessen).
(more…)
Die Informationen über das Bestehen (oder Nichtbestehen) eines Widerrufsrechts im Fernabsatz (vgl. §§ 312b ff. BGB, § 1 BGB InfoV) sorgen immer wieder für Ärger bei Online-Händlern. Eine unternehmernfreundliche Entscheidung hat jüngst das LG Traunstein gefällt: Impressum und Widerrufsbelehrung müssen sich bei eBay nicht unmittelbar auf der Angebots- oder Shopseite befunden, es genügt auch ein Link zur “Mich-Seite” für das Impressum und zu einer weiteren Seite “Shop-Bedingungen” für die Widerrufsbelehrung (LG Traunstein, Urteil v. 18.05.2005 - Az: IHK O 5016/04; rechtskräftig = Volltext via law-blog.de).
(more…)