LG Berlin: Auch Werbung für juristische Dienstleistungen kann Spam sein

Das unerwünschte Werbung per E-Mail rechtswidrig ist und zu Unterlassungsansprüchen des Beworbenen gegen den Werbenden führen kann, dürfte zwischenzeitlich hinlänglich bekannt sein. Das Landgericht Berlin hat dies nun in einem Fall bestätigt, in dem sich ein Unternehmen per E-Mail ungefragt an ein anderes Unternehmen gerichtet hatte, um bei diesem Werbung für die von ihr angebotenen juristischen Dienstleistungen zu machen. Auch das ist ohne vorherige Zustimmung oder ein zu vermutendes Einverständnis des Empfängers rechtswidrig, so das Gericht (LG Berlin, Urteil v. 03.08.2006 - Az: 16 O 166/06 = Volltext via aktiv-gegen-spam.de).

(more…)

LG München I: Provider haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen

Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 11.01.2006 entschieden, dass Anbieter von Internetversteigerungsplattformen (hier: eBay) und vergleichbaren Portalen als Gehilfen für Urheberrechtsverletzungen haften, die Dritte als Benutzer des Portals begangen haben. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter in Kenntnis früherer Rechtsverletzungen neue Rechtsverletzungen nicht unterbunden hat, etwa durch den Einsatz entsprechender Wortfilter. Besteht eine solche Haftung des Anbieters, ist er nach § 101a Abs. 1 UrhG zur Auskunft über die einzelnen Verletzungshandlungen verpflichtet, ohne dass dem datenschutzrechtliche Erwägungen entgegen stehen würden (LG München I, Urteil v. 11.01.2006 - Az: 21 O 2793/05 = Volltext via Internet-Foren & Recht).

(more…)

BGH: Vertragsstrafe erst ab Annahme der Unterlassungserklärung möglich

Wird eine Abmahnung zu Recht ausgesprochen, gibt man als Abgemahnter eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, mit der man zum Ausdruck bringt, dass man (a) das abgemahnte Verhalten zukünftig unterlässt und (b) falls man es doch nicht unterlassen sollte, ab den Abmahner eine angemessene Vertragsstrafe (häufig 5.000,- bis 10.000,- EUR je Verstoß) zu zahlen. Häufig sind die der Abmahnung beigefügten und vom Abmahner vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärungen jedoch viel zu weit gefasst und enthalten Klauseln (Übernahme der Kosten, Schadensersatzversprechen etc), die in der Unterlassungserklärung aus Sicht des Abgemahnten nichts zu suchen haben. Deshalb gibt der Abgemahnte in der Regel eine sog. modifizierte Unterlassungserkärung ab.
Der Bundesgerichtshof hatte nun die Frage zu entscheiden, ab wann der Abmahner gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Zahlung der in der Unterlassungserklärung versprochenen Vertragsstrafe geltend machen kann: ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlassungserklärung durch den Abgemahnten oder ab dem Zeitpunkt der Annahme der Unterlassungserklärung durch den Abmahner - dazwischen können durchaus einige Tage liegen, in denen es zu weiteren Rechtsverstößen kommen kann. Der BGH hat sich dabei eindeutig für den Zeitpunkt der Annahme entschieden: “Das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat.” (BGH, Urt. v. 18.05.2006 - Az: I ZR 32/03 = Volltext; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil v. 02.05.2002 - Az: 84 O 158/01; OLG Köln, Urteil v. 20.12.2002 - Az: 6 U 104/02).

(more…)

LG Frankfurt/Main: Keine ungenehmigte Werbung mit dem DAX

Die Bezeichnung “DAX” ist von der Frankfurter Wertpapierbörse als Marke geschützt worden.Ohne den hierfür erforderlichen Lizenzvertrag geschlossen zu haben, nahm ein Finanzdienstleister für die von ihm vertriebenen Produkte auf die Bezeichnung “DAX” Bezug. Zu Unrecht, wie nun das Landgericht Frankfurt/Main entschied. Wer ohne Lizenzvertrag seine Produkte mit dem Aktienindex “DAX” bewirbt oder sonst in Zusammenhang bringt, handelt wettbewerbswidrig (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 26.07.2006 - Az: 2-06 O 452/05 = DAX = Volltext via Justiz Hessen).

(more…)

BGH: Unwirtschaftliche Geschäfte sind kein Wucher

Mit Urteil vom 23.06.2006 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein gemäß § 138 Abs. 2 BGB wegen Wucher unwirksames Rechtsgeschäft nicht vorliegt, wenn der Betroffene nach seinen Fähigkeiten in der Lage ist, Inhalt und Folgen eines Rechtsgeschäfts sachgerecht einzuschätzen, diese Fähigkeiten aber nicht oder nur unzureichend einsetzt und deshalb ein unwirtschaftliches Rechtsgeschäft abschließt. Der Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB soll weder vor einer unrichtigen Einschätzung der Wirtschaftlichkeit eines Rechtsgeschäfts noch vor enttäuschten Spekulationen schützen (BGH, Urteil v. 23.06.2006 - Az: V ZR 147/05 = Volltext via bundesgerichtshof.de).

(more…)

OLG Köln: Kostenregelung bei Vergleich erfasst stets auch Vergleichskosten

Wird im gerichtlichen Verfahren ein Vergleich geschlossen, enthält dieser stets auch eine Regelung zu den bislang entstandenen Kosten. Häufig wird in dieser Kostenregelung zwischen den Kosten des gerichtlichen Verfahrens und den Kosten des Vergleichs unterschieden. Dabei werden in der Regel die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben, sodass jede Partei ihre durch den Vergleich entstandenen Kosten selbst zu tragen hat. Fehlt es an einer ausdrücklichen Kostenregelung für die durch den Vergleich entstandenen Kosten, stellt sich die Frage, wie mit den Kosten des Vergleichs zu verfahren ist, schließlich fällt durch den gerichtlichen Vergleich die beteiligten Rechtsanwälte jeweils eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG an. Das Oberlandesgericht Köln hat mit Beschluss vom 13.06.2006 nun entschieden, dass dann, wenn die Parteien anlässlich eines gerichtlichen Vergleichs zwar eine ausdrückliche Regelung im Hinblick auf die Kosten des Rechtsstreites, nicht aber wegen der Vergleichskosten getroffen haben, letztere von dieser Regelung erfasst werden. Mit anderen Worten: Die Kosten des Vergleichs werden als Kosten des gerichtlichen Verfahrens behandelt und fallen unter die allgemeine Kostenregelung (OLG Köln, Beschluss v. 13.06.2006 - Az: 17 W 87/06).

KG Berlin: Widerrufsbelehrung im Internet reicht nicht aus

Bei Fernabsatzverträgen mit Unternehmern steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Gemäß § 355 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 1 BGB beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen, wenn der Verbraucher in Textform (§ 126b BGB = Brief, Fax oder E-Mail) über die näheren Bedingungen des Widerrufsrechts informiert worden ist. Wird die Belehrung jedoch erst nach Vertragsschluss - etwa mit Übersendung der Ware erteilt - beträgt die Widerrufsfrist gemäß § 355 Abs. 2 S. 2 BGB einen Monat.

Bislang war dies kein Problem, hielt man doch die Belehrung auf der Internetseite des Unternehmers für eine Belehrung in Textform, sodass die Widerrufsfrist zwei Wochen beträgt und damit die Musterbelehrung aus der Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV problemlos verwendet werden konnte. Das Kammergericht in Berlin hat dem nun eine Absage erteilt und in einem Beschluss festgestellt, dass die Internetseite nicht der der Textform des § 126b BGB genügt, sodass dortige Widerrufsbelehrungen unwirksam sind und erst die im Regelfall mit der Übersendung der Ware erteilte weitere Widerrufsbelehrung die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, sodass in diesen Fällen die Widerrufsfrist nach § 355 Abs. 2 S. 2 BGB einen Monat betragen würde (KG, Beschluss v. 18.07.2006 - Az: 5 W 156/06 = Volltext via kammergericht.de; Vorinstanz: LG Berlin - Az: 103 O 91/06).

(more…)

LG Frankfurt/Main: Analoges Kopieren digitaler Quellen erlaubt

Mit dem sog. “Ersten Korb” der Urheberrechtsreform im Jahr 2003 haben in § 95a UrhG die “wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz eines urheberrechtsfähigen Werks” in das deutsche Urheberrecht Eingang gefunden. Die Umgehung dieser “wirksamen technischen Schutzmaßnahmen” ist nicht gestattet, auch nicht zur Anfertigung einer ansonsten nach § 53 UrhG erlaubten Privatkopie. Zugleich wurden durch § 95a Abs. 3 UrhG Verkauf, Verbreitung, Herstellung und Werbung für Software verboten, die zur Umgehung von “wirksamen technischen Schutzmaßnahmen” in der Lage ist. Das LG Frankfurt/Main hat nun entschieden, dass die analoge Vervielfältigung eines kopiergeschützten digitalen Musikstücks vom Verbot des § 95a UrhG nicht erfasst wird und demzufolge auch eine zur Anfertigung von analogen Kopien geeignete Software nicht von dem Verbot des § 95a Abs. 3 UrhG erfasst wird. Nur wenn die Software wegen ihrer Gestaltung und Ausrichtung auf einen bestimmter Anbieter digitaler Musikstücke (hier: Napster) abzielt und zugleich durch die Verwendung der Software die Kunden des Musikanbieters zum Vertragsbruch verleitet werden, ist die Software verboten - jedoch nicht nach dem Urheberrecht, sondern nach dem Wettbewerbsrecht (LG Frankfurt/Main, Urteil v. 31.05.2006 - Az: 2-06 O 288/06 = napster Directcut = Volltext via Affiliate & Recht).

(more…)

OLG Celle: Keine Personennamen in Metatags

Bislang hat sich die Rechtsprechung vor allem mit der Verwendung von markenrechtlich geschützten Bezeichnungen in Metatags beschäftigen müssen. Das Oberlandesgericht Celle hatte sich demgegenüber mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verwendung eines persönlichen Namens als Metatag der Gebrauch eines Namens iSv § 12 BGB sein kann. Dies hätte zur Folge, dass der Namensträger gegen die Verwendung seines Namens als Metatag Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche (sowie ggf. auch Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche) geltend machen könnte. Dabei hat das OLG Celle diese Frage nun bejaht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag ein Namensgebrauch iSv § 12 BGB ist (OLG Celle, Urteil v. 20.07.2006 - Az: 13 U 65/06 = Volltext via Justiz Niedersachsen; Vorinstanz: LG Verden, Urteil v. 20.02.2006 - Az: 10 O 121/05).

(more…)

FG Köln: Kleinere Mängel machen Fahrtenbuch nicht untauglich

Das Fahrtenbuch für betrieblich genutzte Pkw gibt immer wieder Anlass zu Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt. Lassen sich Mängel in der Führung des Fahrtenbuches nachweisen, führt dies in der Regel zu einer für den Unternehmer ungünstigeren Besteuerung, die dieser in jedem Fall vermeiden will. Dabei werden seitens der Finanzämter oftmals schon Nichtigkeiten zum Anlass genommen, um ein Fahrtenbuch für fehlerhaft zu erklären und es deshalb bei der Besteuerung nicht zu berücksichtigen. Dem hat das Finanzgericht Köln nun einen Riegel vorgeschoben: Ein Fahrtenbuch kann nach Auffassung der Kölner Richter erst dann verworfen werden, wenn es es mehrere ins Gewicht fallende Mängel enthält (FG Köln, Urteil v. 27.04.2006 - Az: 10 K 4600/04 = Volltext via NRW-E).

(more…)