Verbraucherschutz: Kredit-Scoring in der Kritik
Das Bundesverbraucherministerium hat heute eine Studie vorgestellt, die sich mit der aktuellen Praxis des Kredit-Scoring beschäftigt. Das Kredit-Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem Banken die Bonität von Verbrauchern einschätzen. Dabei wird unmittelbar aus dem ermittelten “Score” die Bonität des Verbrauchers abgeleitet. Er entscheidet mit darüber, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande kommt.
Da in das “Scoring” nicht nur personenbezogene Daten wie das Einkommen und die bisherige Zahlungsmoral, sondern auch statistische Erfahrungswerte (schlechte Wohngegend, Nachbarn mit ungenügender Zahlungsmoral, häufige Umzüge) mit einfließen, ist das Scoring-Verfahren wenig transparent und anfällig für Diskriminierungen bei der Kreditvergabe. Weil die Kriterien des Scoring in Deutschland weitgehend als Geschäftsgeheimnis behandelt werden und für Verbraucher praktisch keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen Ungerechtigten bei der Bewertung besteht, wird in der vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums erstellten Studie deutliche Kritik am Kredit-Scoring geübt (Download Studie via Bundesverbraucherministerium).
Die Studie kommt trotz der recht geringen Teilnehmerzahl (nur 29 von 500 angefragten Kreditinstituten antworteten) zu klaren Ergebnissen:
Es werden Beeinträchtigungen der Verbraucherinteressen festgestellt. Eine Vielzahl von Merkmalen fließen in das Kredit-Scoring ein, deren Aussagekraft für die Bewertung der Kreditwürdigkeit fragwürdig ist. […] Nicht hinreichend berücksichtigt werden jedoch mögliche individuellen Abweichungen bei den Betroffenen oder gar diskriminierende Wirkungen. Zu Wünschen übrig lässt auch die Transparenz des Kredit-Scoring für die Verbraucher. […]
Der Rückgriff auf allgemeine gesetzliche Befugnisnormen [im Datenschutzrecht] genügt zur Rechtfertigung des Kredit-Scoring in der Regel nicht. Vielmehr bedarf es einer ausdrücklichen Legitimation im Kreditvertrag oder in einer Einwilligung. […] Beim Einsatz von externem Scoring, also bei der Durchführung des Scoring durch spezialisierte Unternehmen, müssen zusätzliche rechtliche Anforderungen erfüllt sein, da diese Unternehmen keinen direkten Kontakt zum Verbraucher haben. […]
Die […] Pflicht zur Benachrichtigung und zur Auskunftserteilung [wird] derzeit in der Praxis noch nicht ausreichend beachtet. Es besteht eine Pflicht zur unentgeltlichen Auskunftserteilung über die Scores, über die verwendeten Daten sowie über die wesentliche Merkmalsgewichtung. Bei unzutreffender Score-Berechnung können Haftungsansprüche entstehen. […]
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes und des Datenschutzes beim Kredit-Scoring bedarf es sehr weitgehend nicht des Tätigwerdens des Gesetzgebers. Die rechtliche Situation ermöglicht weitgehend einen angemessenen Interessenausgleich. Das Problem für die Verbraucher besteht im großen Vollzugsdefizit der bestehenden Normen. Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen werden bisher unzureichend berücksichtigt […] (aus der Studie, S. 4 f.)
Bonitätsauskunft oft willkürlich und intransparent » Beitrag » Kredit und Finanzen schrieb:
[…] Darüber hinaus steht, wie man auf „Verbraucherschutz: Kredit-Scoring in der Kritik“ nachlesen kann, das ganze System der Bonitätseinstufung in der Kritik, Verbraucherinteressen zu beeinträchtigen und fragwürdige Merkmale in die Bewertung der Kreditwürdigkeit einfließen zu lassen. Auch der bekannte Finanzblog24.net befasst sich auf „Scoring-Verfahren - willkürlich und intransparent“ mit den Unlänglichkeiten der derzeitigen Bonitätseinstufung und fördert Interessantes zu Tage. So ist laut seinem Artikel die für den Abschluss eines Kredites entscheidende Kennziffer eine andere, als diejenige, welche ein Verbraucher bei der Abfrage seines Basisscores durch die Schufa mitgeteilt bekommt. Die Unternehmen täten gut daran, sich intensive mit diesem Thema auseinander zusetzen, um neue umsatzstarke Kunden zu gewinnen. Letztlich lässt sich das Risiko wenn überhaupt nur minimieren. Gänzlich ausschließen lässt sich ein Zahlungsausfall nicht. […]
Posted on 2. März 2008 at 11:59 | Permalink