Das OLG Düsseldorf hat in Fortsetzung der Rechtsprechung des BGH (Urteil v. 11.03.2004 - Az: I ZR 304/01 = Rolex) entschieden, dass den Betreiber eines nicht professionell geführten Forums im Internet keine allgemeine Überwachungspflicht für die Inhalte in seinem Forum trifft. Der Betreiber eines Forums ist lediglich verpflichtet, unverzüglich nach Kenntnisnahme von Beiträgen mit rechtswidrigem Inhalt diese zu löschen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 07.06.2006 - Az: I-15 U 21/06 = Volltext JurPC Web-Dok. 77/2006; Vorinstanz: LG Düsseldorf, Urteil v. 25.01.2006 - Az: 12 O 546/05 = Pornokönig = Volltext via Netlaw).
OLG Bamberg: Kosten für Privatgutachten erstattungsfähig
27. Juni 2006
Das OLG Bamberg hat mit Beschluss vom 27.03.2006 entschieden, dass die Kosten für ein während des Rechtsstreits eingeholten Privatgutachtens nach § 91 ZPO erstattungsfähig sind, wenn das Privatgutachten erforderlich ist, um der Partei einen substantiierten Sachvortrag zu ermöglichen, der ohne das Gutachten nicht möglich wäre oder wenn die Partei sachverständiger Hilfe bedarf, um sich mit dem Inhalt einer Zeugenaussage auseinandersetzen zu können (OLG Bamberg, Beschluss v. 27.03.2006 - Az: 3 W 44/06).
Das BVerfG hat mit Beschluss vom 09.05.2006 festgestellt, dass Herstellung und Bereitstellung von Software, die der Reparatur und Justierung von Tachos dient, nicht unter die Strafvorschrift des § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG fällt (BVerfG, Beschluss v. 09.05.2006 - Az: 2 BvR 1589/05 = Pressemitteilung, Volltext).
Hintergrund der Entscheidung ist der zum 18.08.2005 in Kraft getretene § 22b Abs. 1 Nr. 1 StVG, der das Manipulieren von Tachos (”Verfälschung der Messung eines Wegstreckenzählers”) bei KFZ jeglicher Art unter Strafe stellt. Über § 22b Abs. 1 Nr. 3 StVG macht sich dabei auch derjenige strafbar, der zur Begehung dieser Straftaten bezweckte Computerprogramme hergestellt, verschafft, feilhält oder anderen überlasst.
Verbraucherschutz: Kredit-Scoring in der Kritik
27. Juni 2006
Das Bundesverbraucherministerium hat heute eine Studie vorgestellt, die sich mit der aktuellen Praxis des Kredit-Scoring beschäftigt. Das Kredit-Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem Banken die Bonität von Verbrauchern einschätzen. Dabei wird unmittelbar aus dem ermittelten “Score” die Bonität des Verbrauchers abgeleitet. Er entscheidet mit darüber, ob und zu welchen Konditionen ein Vertrag zustande kommt.
Da in das “Scoring” nicht nur personenbezogene Daten wie das Einkommen und die bisherige Zahlungsmoral, sondern auch statistische Erfahrungswerte (schlechte Wohngegend, Nachbarn mit ungenügender Zahlungsmoral, häufige Umzüge) mit einfließen, ist das Scoring-Verfahren wenig transparent und anfällig für Diskriminierungen bei der Kreditvergabe. Weil die Kriterien des Scoring in Deutschland weitgehend als Geschäftsgeheimnis behandelt werden und für Verbraucher praktisch keine Rechtsschutzmöglichkeit gegen Ungerechtigten bei der Bewertung besteht, wird in der vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums erstellten Studie deutliche Kritik am Kredit-Scoring geübt (Download Studie via Bundesverbraucherministerium).
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Geschäftsführer für eine durch die GmbH fahrlässig begangene Markenverletzung as Täter persönlich haften kann. Liegen die Voraussetzungen für eine solche persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers vor, kann der Geschäfsführer auch auf Ersatz der Kosten in Anspruch genommen werden, die in einem vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die GmbH entstanden sind (OLG Hamburg, Urteil v. 14.12.2005 - Az: 5 U 200/04; Vorinstanz: LG Hamburg, Urteil v. 23.11.2004 - Az: 312 O 639/04).
OLG Köln: Merchant haftet für Affiliate
26. Juni 2006
Das OLG Köln hat nach dem LG Köln auch in der Berufung bestätigt, dass der Merchant für Markenrechtsverletzungen seiner Affiliates haftet. Missbrauchen die Werbetreibenden (Merchants) die vom Werbenden (Affiliate) im Rahmen seines Werbeprogramms bereitgestellten Werbemittel und kommt es hierbei zu Markenverletzungen, habe der Affiliate hierfür nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung verschuldensunabhängig einzustehen, selbst wenn er den Merchant über seine AGB zur Beachtung der Markenrechte Dritter angehalten hat (OLG Köln, Urteil v. 24.05.2006 - Az: 6 U 200/05 = Volltext via Affiliate & Recht; Vorinstanz: LG Köln, Urteil v. 06.10.2006 - Az: 31 O 8/05 = Volltext via Affiliate & Recht).
OLG Düsseldorf: Kein Versand von Massen-E-Mails als “CC”
26. Juni 2006
Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob der Versender von Massen-E-Mails (etwa bei Newslettern) dafür Sorge zu tragen habe, dass die Adressen der E-Mail-Empfänger den jeweils anderen Empfängern der Massenmail nicht bekannt werden kann. Dabei kam es zu dem Ergebnis, dass dem Empfänger einer Massen-E-Mail, deren Adressaten sichtbar im “CC” Feld (Carbon Copy) verzeichnet waren, gegen den Versender der Massen-E-Mail ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB (analog) - hier wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - gegen den Versender der Massenmail zustehe. Eine E-Mail mit offen gelegter Adressatenliste eigne sich nur für geschlossene Benutzergruppen, während Massensendungen aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit nur als “BCC” (Blind Carbon Copy) zu versenden seien (OLG Düsseldorf, Urteil v. 24.05.2006 - Az: I-15 U 45/06 = Volltext JurPC Web-Dok. 78/2006).
OLG München: Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen
22. Juni 2006
Das OLG München hat zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mobilfunkanbieters O2 für unwirksam erklärt, mit denen der automatische Verfall des Guthabens bei Prepaid-Karten angeordnet wurde. Die gleichlautende Entscheidung des LG München I in der Vorinstanz wurde damit ausdrücklich bestätigt (OLG München, Urteil v. 22.06.2006 - Az: 29 U 2294/06 [rechtskräftig] = Volltext via verbraucherrechtliches.de; Vorinstanz: LG München I, Urteil v. 23.01.2006 idF der Berichtigung v. 23.02.2006 - Az: 12 O 16098/05). Nach einem Bericht von Spiegel Online (21.07.2006: O2 gibt klein bei) wird O2 das Urteil akzeptieren, auf eine Revision verzichten und die eigenen AGB der Rechtsprechung des OLG München anpassen.
Das Arbeitsgericht Siegen hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Richter, der außerhalb der mündlichen Verhandlung eigene Recherchen zum Sachverhalt im Internet (hier: in der Wikipedia) anstellt, wegen der Besorgnis der Befangenheit nach § 42 Abs. 1, Abs. 2 ZPO abgelehnt werden kann. Dabei kam es zu dem Ergebnis, dass die Recherche des Richters in einer allgemein zugänglichen und zuverlässigen Quelle - worunter auch Datenbanken im Internet fallen können - zur Unterrichtung über offenkundige Tatsachen iSd § 291 ZPO keinen Grund zur Ablehnung des Richters darstellt, wenn der Richter vertretbarerweise annimmt, dass die von ihm offengelegte Quelle tatsächlich die Kriterien des § 291 ZPO erfüllt (ArbG Siegen, Urteil v. 03.03.2006 - Az: 3 Ca 1722/05 = JurPC Web-Dok. 65/2006 Volltext).
Bundesregierung: Gegenäußerung zum 2. Korb
21. Juni 2006
Am 22.03.2006 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf zum sog. “Zweiten Korb” der Urheberrechtsreform vorgestellt (Download: Regierungsentwurf 2. Korb UrhG-Reform). In einer Stellungnahme vom 19.05.2006 kritisierte der Bundesrat vor allem die Änderungen bei der Pauschalvergütung zugunsten der Urheber sowie die mangelnde Wissenschaftsfreiheit des Urheberrechts nach der Umsetzung des Zweiten Korbs (Download: Stellungnahme Bundesrat 2. Korb UrhG-Reform).
Auf die Stellungnahme des Bundesrats hat die Bundesregierung nun mit ihrer Gegenäußerung vom 14.06.2006 reagiert (Download: Gegenäußerung Bundesregierung 2. Korb UrhG-Reform). Die Bundesregierung weist die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme geübte Kritik im Wesentlichen zurück.